Liebe Mitglieder und Bürger!
Auf Initiative des Vorstandes unsres Vereins trafen sich am 04.12.2017 Vertreter des Vorstandes des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben“, des Interessenvereins Wasser und Abwasser e.V. und der Mittelmärkischen Wasser- und Abwasser GmbH. Ziel war es, Schlussfolgerungen aus den massiven gegensätzlichen Standpunkten der vergangenen Jahre zu ziehen. Diese Differenzen äußerten sich in Widersprüchen von Verbrauchern gegen Anschlussbeiträge an die Schmutzwasserleitung, überhöhte Trinkwasserpreise und Abwassergebühren und endeten in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2015, einem Urteil des Landgerichtes Potsdam 2015 und des Verwaltungsgerichtes Potsdam im Jahr 2017 zugunsten der Interessen der Verbraucher. In die gleiche Richtung wies eine Verfügung der Landeskartellbehörde Brandenburg von 2014 zur Reduzierung der Trinkwasserpreise des Zweckverbandes ab Okt. 2014.
Zur Information unsrer Mitglieder und der Bürger der Gemeinden Nuthetal und Michendorf:
Folgende Themen wurden angesprochen und teilweise auch bis zu Ende diskutiert
-
Grundsätze der zukünftigen Kalkulation von Schmutzwassergebühren und Trinkwasserpreisen, besonders die Rolle und Höhe der sogenannten Eigenkapitalverzinsung
-
detaillierte Information der Öffentlichkeit zu den Wirtschaftsplänen des Zweckverbandes
-
Nachberechnung der Trinkwasserpreise aufgrund des Urteils des Landesgerichtes und des Beschlusses der Verbandsversammlung von 2015
-
Umgang mit der in den Statusberichten der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) festgestellten Überfinanzierung des Zweckverbandes in den 90ger Jahren um 4,2 Mio. Euro
-
Behandlung der Widersprüche gegen die Gebühren für die Grubenentwässerung (abflusslosen Sammelgruben). Bis zum kommenden Donnerstag (07.12.2017) will der Zweckverband eine Entscheidung treffen.
-
Ausgleich von Finanzierungsproblemen im Trinkwasserbereich durch Darlehen aus Überschüssen aus den Schmutzwassergebühren
-
Umgang mit „Gewinnen“ aus den Einnahmen von Schmutzwassergebühren, ihre Verbuchung und Rückstellung für Gebührensenkung.