Verfassungswidrige Vorschrift darf 15 Jahre angewendet werden

Am 20.11.2013 wurde das Kommunale Abgabengesetz geändert und schon wird neuer Wirrwarr angerichtet. Die Verjährungsfristen betragen – von diesem neuen Gesetz völlig unberührt – weiterhin 4 Jahre. Allerdings kann diese normale Frist bis heute durch diese bereits erwähnte und am 1.2.2004 eingeführte Vorschrift (vgl. BbgKAG, § 8, Ziffer 7, Satz 2) immer wieder vergehen und neu entstehen. Aber genau dazu hat das Bundesverfassungsgericht am 5. 3. 2013 und am 3.9.2013 verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

Einladung zur Diskussionsrunde „Altanschließerbeiträge“ am 04.12.2013

Diskussionsrunde „Altanschließerbeiträge“ am 04.12.2013 der FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Mit Ihnen diskutieren Hans-Peter Goetz, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, Vilma Niclas, Dachverband „Das Wassernetz“ und weitere Gäste unter der Moderation von Benjamin Lassiwe, Freier Journalist.

Nuthetal rettet Teltower Satzung

Letzte Positionsabstimmungen vor der Sitzung

Man könnte es als Provinzposse abtun wenn es nicht bezeichnend für die Situation der Brandenburger Wasser-und Abwasserverbände wäre. Den zweiten Versuch wieder zu einer gültigen Satzung zu kommen kann der Verbandsvorsteher des WAZV „Der Teltow“ und Bürgermeister von Kleinmachnow Herr Grubert nach einer turbulenten Sitzung am 7. November 2013 als Erfolg verbuchen.

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.