Bundesfinanzhof entschied für Grundstücksbesitzer

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 20.03.2014 (VI R 56/12) die steuerbegünstigten Behandlung von Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit einem Hausanschluss entschieden.
Aufwendungen für einen Hausanschluß sind steuerbegünstigte Handwerkerleistungen.
Am 12.02.2014 hatte der WAZV unserem Verein mitgeteilt, daß die sich Anschlußkosten aus 60 % Personalkosten und 40 % Materialkosten zusammensetzen. Somit können 60% der Anschlußbeiträge als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Einwohnerversammlung Nuthetal

  Potsdamer EWP rettet den WAZV „Mittelgraben“ und auch die gesamte Informationsveranstaltung zum neuen Wasserwerk, zu der die Nuthetaler Bürgermeisterin Frau Hustig am 2. Juli 2014, 19.00 Uhr eingeladen hatte. Nicht vordergründig, aber auch das soll erwähnt werden: Beinahe kam es wegen ungenügender Vorbereitung des Vertreters der MWA GmbH, Herr Könnemann, zur Absage der Veranstaltung. … Weiterlesen

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.