Bundesfinanzhof entschied für Grundstücksbesitzer
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 20.03.2014 (VI R 56/12) die steuerbegünstigten Behandlung von Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit einem Hausanschluss entschieden.
Aufwendungen für einen Hausanschluß sind steuerbegünstigte Handwerkerleistungen.
Am 12.02.2014 hatte der WAZV unserem Verein mitgeteilt, daß die sich Anschlußkosten aus 60 % Personalkosten und 40 % Materialkosten zusammensetzen. Somit können 60% der Anschlußbeiträge als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.