2017 Rückschau – Ausblick 2018

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer!

An dieser Stelle geht unser herzlicher Dank an unsere Mitglieder für ihre langjährige moralische und finanzielle Unterstützung. Wir sind der älteste und sicherlich immer noch der größte registrierte Verein in Brandenburg, der sich ehrenamtlich und auch mit Erfolg für die Belange seiner Mitglieder und darüber hinaus in Sachen Wasser und Abwasser einsetzt. Aktuell vertreten wir 605 Mitglieder aus den Gemeinden Nuthetal und Michendorf. Der Schwerpunkt liegt immer noch auf der Herstellung der Gesetzlichkeit mit Hilfe von Gerichtsverfahren. Allerdings deuten sich inzwischen auch Möglichkeiten an, auf der Basis von Diskussions- und Streitgesprächen mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittelgraben“ und der Mittelmärkischen Wasser und Abwasser GmbH sich in einigen Fragen gerichtslos zu einigen.

Rückschau und Ausblick

1. Im abgelaufenen Jahr wurde die 2015 beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereichte Klage wegen zu hoher Mengengebühren für die Beseitigung von Schmutzwasser in der Abrechnungsperiode 2013/14 abgeschlossen. Diese Klage wurde für rechtens befunden und für 270 Mitglieder unsers Vereins, die sich dieser Klage anschlossen, konnte eine Rückzahlung von 27% der ursprünglichen Schmutzwassergebühren erreicht werden. Als Folge aus diesem Prozess ergab sich auch eine Gebührenreduzierung für die Folgejahre für alle an die Schutzwasserleitung angeschlossen Grundstückseigentümer. In einer Diskussion unseres Vereins mit dem Vorstand des Zweckverbandes ist kürzlich auch für knapp 50 Fäkaliengrubenbesitzer eine Gebührenreduzierung erreicht worden.

2. Noch nicht abgeschlossen sind die Verfahren wegen der Schmutzwassergebührenbescheide von 2015 und 2016. Insgesamt haben 50 Vereinsmitglieder gleichartige (Einzel)Klagen gegen diese Bescheide beim Verwaltungsgericht Potsdam abgegeben. Inzwischen ist bekannt geworden, dass das Verwaltungsgericht die 2015er Klagen als ein Musterverfahren ansetzen will. Wir hoffen, dass auch die Klagen von 2016 mit eingeschlossen werden, da diese sich auf die gleiche Gebührensatzung beziehen und ähnliche Klagegründe besitzen.

3. In Sachen Anschlussbeiträge haben wir mit Zustimmung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben“ im Frühjahr 2017 zwei Musterklagen beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht, siehe auch WAZV 26.07.2017. (Bemerkung: im Verwaltungsrecht haben die Bürger kein Recht auf Musterverfahren. Diese bedürfen die Zustimmung der Beklagten oder müssen vom Gericht angeordnet werden.) Entsprechend des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 und dessen Begründung ist es nach unserer Auffassung nicht rechtens, den Karlsruher Beschluss auf die Grundstücke zu reduzieren, die vor dem 01. Januar 2000 anschließbar waren. Diese beschränkte Auslegung durch die Landesregierung und das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg widerspricht massiv den wesentlichsten Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015 und damit dem Grundgesetz. Hinter dieser Musterklage stehen mehrere Hundert Grundstücksbesitzer hauptsächlich aus dem Gemeindeverband Michendorf, die Anfang der 2000er Jahre anschließbar waren und im Herbst 2015 Beitragsbescheide vom Zweckverband erhielten. Die derzeitige Sachlage lässt vermuten, dass diese Klage erst beim Bundesverfassungsgericht entschieden wird.

4. Nach dem in der DDR gültigen Staatshaftungsgesetz, welches 1990 in großen Teilen in das Rechtssystem des Landes Brandenburg übernommen wurde (siehe https://www.iwa-ev.de/ddr-in-brandenburg/ ), haben drei unserer Mitglieder wegen der grundgesetzwidrigen Anschlussbeitragsbescheide im Dezember 2016 Anträge auf Schadensrückerstattung beim Zweckverband gestellt. Ein Antrag ist vom Zweckverband positiv behandelt worden (Rückzahlung eines Versäumniszuschlages) wohingegen zwei Mitglieder (Rückerstattung verlorengegangener Zinsen bzw. Aufhebung eines bestandskräftigen Bescheides) wegen Ablehnung der Anträge Staatshaftungsklagen beim Zivilgericht Potsdam mit Unterstützung unseres Vereins eingereicht haben.

5. Als Verein und Interessenvertreter unserer Mitglieder liegen uns noch zwei vieldiskutierte offene Probleme, die sich aus unserer Tätigkeit in den letzten Jahren ergaben, am Herzen:
– das Recht aller Bürger auf Musterverfahren, auch bekannt unter der Bezeichnung Sammelklagen, Musterfeststellungsverfahren usw.,
– die drohende Rückholung der zurückgezahlten nichtbestandskräftigen Anschlussbeiträge durch die Einführung sogenannter gesplitteter Gebühren.
Beide Probleme berühren sowohl die Landes- als auch die Bundespolitik, die sich damit wegen fiskalischer Intentionen mächtiger Interessengruppen sehr schwer tun. Die Rückholung der vom BVerfG erzwungenen Beitragsrückzahlung wurde wiederholt auf der 54. Sitzung des Landtags Brandenburg am 15. Dezember 2017 auch vom Minister Schröter (Inneres und Kommunales) unmissverständlich gefordert. Wir werden unser Möglichstes tun nachzuwiesen, dass der Innenminister auch mit dieser Idee nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

Der IWA-Vorstand wünscht allen Vereinsmitgliedern sowie den Abonnenten und Lesern unserer Newsletters ein frohes geruhsames Weihnachtsfest und ein gesundes erfolgreiches Jahr 2018.

Heinrich Petzold, Helmut Grosser, Dietmar Haase, Paul Urbat und Werner Guzewski

 

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.