Abschied vom Gericht

Liebe Mitglieder, liebe Kläger und Leser,

der Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittelgraben“ hat nun endgültig zugestimmt, dass der vom Gericht am 24. Februar 2022 vorgeschlagene Vergleich auf alle noch offenen Klagen angewendet werden soll. Das ist jetzt auch für die Klagen von 2020 mit der dafür hinzugezogenen Anwaltskanzlei aus Potsdam festgelegt worden. Der Zweckverband muss nun bis Ende Mai den vereinbarten 15%igen Gebührennachlass für jeden Kläger auf das Konto der Rechtsanwaltskanzlei Zeutschel und Schröder überweisen, die dann die entsprechenden Beträge an die einzelnen Kläger weiter verteilen werden. Es sollten auch einige Euros Zinsen dabei sein. Die Kosten der Verfahren trägt vollumfänglich der Zweckverband.

Damit sind nun alle Klagen, die unser Verein gegen die Beitrags-, Gebühren- und Preispolitik des Zweckverbandes organisiert und auch finanziell unterstützt hat, für die Bürger mehrheitlich erfolgreich zu Ende gegangen. In zwei Klagen haben wir den Kürzeren gezogen: 2008 gegen den Bau der nach unserer Berechnung überdimensionierten Schmutzwasserleitung zum Klärwerk nach Stahnsdorf und 2018 beim Landgericht Potsdam gegen einen bestandskräftigen Anschlussbeitragsbescheid auf der Grundlage des im Land Brandenburg gültigen Staatshaftungsgesetzes. Bei ersterem konnten wir uns aus finanziellen Gründen einen neutralen Gutachter zur erneuten Berechnung der Dimensionierung der Schmutzwasserleitung und eine Berufung nicht leisten und im zweiten Fall wollten wir wegen Aussichtslosigkeit eine Berufung nicht weiter finanzieren.

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittelgraben“, die unser Verein organisiert hat, sind damit beendet. Wir verabschieden uns vom Verwaltungsgericht Potsdam:

Abschied vom Gericht

Über die einzelnen Klagen und Prozesse ist in unseren Jahresversammlungen und in über 150 Beiträgen auf unserer Internetseite berichtet worden.

Gebühren

Insgesamt wurden von uns Klagen gegen die Bescheide von 2014, 2015, 2016 und 2019 wegen zu hoher Schmutzwassergebühren organisiert und unterstützt.  Deshalb möchten wir hier nur noch einige allgemeine Schlussfolgerungen nennen.

Alle zwei Jahre finden in mindestens zwei Sitzungen der Verbandsversammlung Diskussionen und Beschlüsse zu Gebühren und Preisen statt. Die Kalkulationen dazu werden von einer Fremdfirma im Auftrag der MWA Mittelmärkische Wasser und Abwasser GmbH durchgeführt. In allein fünf Fällen in den vergangenen 9 Jahren waren diese Berechnungen nachweisbar falsch, sprich zu hoch. Es gab zwar oft zaghafte Kritiken seitens einzelner Verbandsmitglieder, aber letztlich wurden die Kalkulationen dann doch einstimmig beschlossen. Den Bürgern blieben dann nur noch 2 Wochen bzw. 1 Monat nach der Zustellung der Jahresabrechnung Zeit, Widerspruch und dann Klage gegen diese Fehlkalkulationen einzulegen. Eine von uns empfohlene und angebotene Unterstützung des WAZV bei der Gebührenkalkulation wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass im Zweckverband das Prinzip der repräsentativen Demokratie herrscht und die IWA dort keine Rechte besitzt. Auch der Hinweis, dass die sich alle zwei Jahre wiederholenden Kalkulationen der MWA, als der Geschäftsbetreiber des Zweckverbandes, ohne eine Fremdfirma doch möglich sein müssten, war bisher erfolglos. Wirtschaftsprüfungen des Zweckverbandes durch externe Firmen finden jährlich statt. Auch dort wurden die falschen Kalkulationen nicht bemerkt und der Verbandsvorsteher regelmäßig entlastet.

Die Wirtschaftspläne des Zweckverbandes werden jährlich durch die Kommunalverwaltung geprüft und letztlich auch bestätigt. Sie werden dann von der Verbandsversammlung beschlossen. Auch dort sind die Gesetzesverstöße nicht bemerkt worden. Erst durch die kritische Analyse einiger Bürger kam es zur gerichtlichen Überprüfung, die in der Regel viel Geld, Mühe und Zeit kosteten. Bei Klagen gegen die Gebühren ist die Gesetzeslage allerdings so, dass nur wer klagt, bekommt gegebenenfalls den zu viel gezahlten Betrag zurück.

Eine Abschätzung zeigt, dass trotz der wiederholten Klagen der Zweckverband einen erheblichen Gewinn verbucht hat:
2014 nach dem Gerichtsurteil war die Schmutzwassergebühr um 1,23 Euro/m³ zu hoch.
2015, 2016 und 2019 waren die Schmutzwassergebühren um 15 % zu hoch.
Legt man den gut gestützten Wert von insgesamt 700.000 m³ Schmutzwasseranfall pro Jahr zugrunde, erhält man für die vier Jahre zu viel gezahlte Gebühren von jeweils etwa

2013/14: 861 TEUR,
2014/15: 438 TEUR,
2015/16: 360 TEUR,
2018/19 (15 Monate): 416 TEUR,
insgesamt also über 2 Mio. EUR.

Wegen der relativ geringen Anzahl von Klägern, insgesamt 63, sind die Rückzahlungsbeträge mit unter 10.000 Euro vernachlässigbar. Die Anwalts- und Gerichtkosten sind wesentlich höher. Sie werden für alle vier Prozesse auf maximal 100.000 Euro geschätzt.

Trinkwasserpreise

Bereits 2014 geriet der WAZV „Mittelgraben“ wegen entschieden zu hoher Trinkwasserpreise mit einem Missbrauchsverfahren in das Fadenkreuz des Landeskartellamtes. Um einer behördlichen Verfügung zu entgehen musste er daraufhin den Preis um 28 Cent/m³ senken.

Außerdem hatte der WAZV in die Kalkulation des Trinkwasserpreise für den Zeitraum 10/2013 bis 9/2014 bereits Baukosten für ein noch nicht beschlossenes neues Wasserwerk mit Tiefbrunnen bei Michendorf den Bürgern rechtswidrig in Rechnung eingestellt. Deshalb wurde im Zusammenhang mit einem Musterverfahren vom Institut für Getreideverarbeitung beim Landgericht Potsdam Klage erhoben, die 2015 mit einem erfolgreichen Urteil für die Bürger endete. Finanziell eher unbeträchtlich, es kam zu einer Rückzahlung von 10 Cent/m³ Trinkwasser für alle Haushalte in Michendorf und Nuthetal, war die moralische Wirkung umso größer. Ob die damit rückerstatteten ca. 90.000 Euro den wirklichen aufgewendeten Betrag entsprach konnte nie zweifelsfrei geklärt werden.

Anschlussbeiträge

Noch schlimmer sah es bei der Kalkulation und Kassierung der Anschlussbeiträge für Schmutzwasser aus. Diese wurden 2009 durch eine nicht mehr existierende Fremdfirma vorgenommen und haben sich ebenfalls auch als zu hoch herausgestellt. Mehrfach wurde von unseren Mitgliedern in den Verbandsversammlungen des Zweckverbandes darauf hingewiesen, ohne Erfolg, Erst das Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam vom 05. März 2021 bewirkte, dass der nacherhobene und in zwei Fällen der vollständige Anschlussbeitrag zurückerstattet werden musste. Allerdings nur jenen die sich für eine Klage entschieden hatten. Nach unserer Kenntnis waren von den etwa 400 ursprünglichen Widersprüchen nur 62 Klagefälle übriggeblieben, für die eine Rückzahlung erfolgte. Die Mehrzahl der ursprünglichen Kläger wurden durch Falschinformationen des Zweckverbandes von einer Klage abgehalten.

Um welche finanzielle Größenordnung es sich bei den Anschlussbeiträgen in unserem Zweckverband handelt, verdeutlich die folgende Abschätzung.
Nach den Recherchen unseres Anwalts ließ der Zweckverband 2021 eine Nachberechnung des Anschlussbeitrages erstellen. Ergebnis:
2,66 Euro anstatt 3,79 Euro pro m² Veranlagungsfläche, also 1,13 Euro zu viel.
Basierend auf der ursprünglichen Kalkulation der Fa. Colberg, Personal- und Unternehmungsberatung, von 2009 betragen die

Mehreinnahmen für die gesamte Veranlagungsfläche (Anschlusszwang) von 9.451.544 m² im Gebiet des Zweckverbandes 10.680.245 Euro.

Aufgrund des Beschlusses des BVerfG (2015), des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (2016) und des Urteils Verwaltungsgerichts Potsdam (2021) hat der Verband laut Niederschrift der Verbandsversammlung des WAZV vom 25.05.2016

3,4 Mio. Euro zurückgezahlt.

Für die Nacherhebungsbeiträge wird eine Rückzahlung von 0,5 Mio. Euro geschätzt. Einige Grundstücke blieben beitragsfrei, z. B. kommunale Grundstücke In einem Protokoll taucht die Zahl 199 auf. Diesen Betrag schätzen wir auf 0,55 Mio. Euro
Der Zweckverband nahm also aufgrund seiner falschen Kalkulation und des Vertrauensbruchs konservativ gerechnet

einen Mehrbetrag von ca. 6 Mio. Euro ein.

Eine juristische Aufarbeitung zur Verwendung dieser Gelder ist wegen Verjährung nicht mehr möglich.

Aber nicht nur die Höhe des Anschlussbeitrages war rechtswidrig, sondern, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2015 beschloss, auch wenn der Beitragsbescheid später als nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Verjährungsfrist erlassen wurde. Das BVerfG meinte dazu, dass vier Jahre eigentlich ausreichend wären, an den Bürger einen entsprechenden Bescheid zu schicken und gab den Beschluss zur erneuten Verhandlung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurück. Sowohl die Landesregierung als auch das OVG konnten sich mit dem Beschluss nicht anfreunden. Man verwässerte ihn durch ein Urteil im Februar 2016 und legte fest, dass dies nur für Grundstücke gelten soll, die vor dem Jahr 2000 angeschlossen wurden. Seitens des Landes, der Zweckverbände und der Justiz gab es daraufhin folgende Handlungsweisen:

  • Den klagenden Bürgern mit nichtbestandskräftigen Bescheiden und Anschluss vor 2000 wurde der Beitrag auf Grund des Beschlusses des BVerfG von 2015 zurückgezahlt.
  • Den klagenden Bürgern mit nichtbestandskräftigen Bescheiden und Anschluss ab dem Jahr 2000 wurde der Beitrag auf Grund der falschen Kalkulation des Beitrages zurückgezahlt
  • In vielen Zweckverbänden, in denen auf Grund des BVerfG-Beschlusses eine Beitragsrückzahlung erfolgen musste, wurden aufgrund von Gutachten der Landesregierung in der Folgezeit gesplittete Gebühren eingeführt. Bürgern, denen der rechtswidrig eingeforderte Beitrag aufgrund ihrer Klage zurückgezahlt werden musste, wurden daraufhin höhere Gebühren berechnet als den Bürgern, die nicht geklagt hatten. Dies geschah in Form von beträchtlich höheren Mengen- oder Grundgebühren.

Letzteres blieb den Bürgern von Michendorf und Nuthetal auch durch unsere Aktivitäten und Einsprüche erspart. Nach unserem Verständnis ist diese nachträgliche Gebührenerhöhung allerdings ebenso grundgesetzwidrig, wie der ursprüngliche „verjährte“ Anschlussbeitrag. Ob dazu noch gerichtliche Verfahren stattfinden, ist uns nicht bekannt.

Fazit

Sowohl bei den Anschlussbeiträgen als auch bei den Schmutzwassergebühren hat der Zweckverband trotz der Klagen erhebliche finanzielle Gewinne realisiert. Die Anzahl der Kläger war einfach zu gering. Zum Vergleich:
Der hier betrachtete Zeitraum der Gebühren- und Beitragszahlungen ergibt einen

Mehrgewinn von konservativ gerechnet 8 Mio. Euro.
Das entspricht etwa dem Gesamtpreis für 4,5 Jahren, den die Einwohner von Michendorf und Nuthetal insgesamt für ihr Trinkwasser bezahlen.

Nachzuschicken zu diesen Vorgängen ist noch, dass das ganze Dilemma der Anschlussbeiträge von gewählten Volksvertretern, die oft auch ein juristisches Studium hinter sich gebracht haben, verursacht und von hauptamtlichen Richtern in Urteilen festgezurrt wurde. Hervorzuheben sind dabei die Innenminister Schönboom (CDU), Holzschuher (SPD) und Schröter (SPD) des Landes Brandenburg, als auch das Verfassungsgericht sowie das Oberverwaltungsgericht des Landes. Auch alle Koalitionspartner haben diese unrühmlichen Entscheidungen der SPD-Regierungen mitgetragen. Ob die vielen von betroffenen Bürgern organisierten Demonstrationen, wie z.B. in Bernau und Potsdam einen Beitrag zur wenigstens teilweisen Durchsetzung der bestehenden Gesetzlichkeit beigetragen haben, lässt sich nicht beantworten. Bisher gelangen wesentliche Erfolgen nur durch gerichtliche Klagen. Man kann aber davon ausgehen, dass das Geschäftsmodell der überhöhten und daher rechtswidrigen Gebühren verbreitet ist und wegen der verhältnismäßig geringen Anzahl von Klagen, die zusätzlich durch sehr kurze Widerspruchsfristen und hohe Vorleistungen erschwert sind, für die Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorger positiv ausfällt. Ob es sich dabei um kommunale oder rein privatwirtschaftliche Einrichtungen handelt, scheint keine Rolle zu spielen. Die Kontrollfunktion durch Wirtschaftsprüfer und externe Kalkulatoren ist wegen der finanziellen Abhängigkeit und engen Verflechtung zwischen Auftraggeber und -nehmer wirkungslos. Ein Beispiel hierfür mit fast Lehrbuchcharakter hat sich in unserer Landeshauptstadt Potsdam zugetragen. Wir berichteten in unserem Beitrag https://www.iwa-ev.de/potsdamer-stadtsumpf-entwaessern/ über die vom Verwaltungsgericht Potsdam 2019 bestätigten jahrelang überhöhten Trinkwassergebühren der städtischen Wasserversorgungsfirma EWP Energie und Wasser Potsdam GmbH. Die Firma beantragte beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg allerding eine Revision des Urteils. Auf diese Verhandlung sind wir immer noch gespannt.

Die Gerichte können bei Entflechtung und Durchsetzung der Gesetzlichkeit eine gewisse Wirksamkeit erzielen. Letztendlich sind sie aber auch nur die Exekutive, die Gesetze beschließen die Volksvertreter, sind sie noch so trickreich und fiskalisch motiviert formuliert.

Die kommunalen Organe waren bisher nicht Willens noch in der Lage eine gesetzeskonforme Kalkulation der Preise und Gebühren für Trink- und Abwasser durchzusetzen. Die für die Durchführung und Kontrolle bezahlten Firmen erfüllen nicht ihre Aufträge. Konsequenzen gibt es keine.

Sieht so eine bürgernahe Wasserpolitik von sogenannten Fachleuten aus, wie der Berater und Anwalt von Wasserverbänden, Geschäftsführer des Landesverbandstages und Preisempfänger von 1.000 Euro jüngst in der Mittelmärkischen Wasser Zeitung vom 1. April 2022 (Mitherausgeber die MWA GmbH Kleinmachnow) Herr Turgut Pencereci behauptet?

Helmut Grosser und Heinrich Petzold

 

COVID-19-Grafik

Die in den letzten Berichten begonnene Information zur Entwicklung der COVID19-Seuche in unserem Einzugsbereich werden wir hier möglichst täglich aktualisieren.

Die Gesamtzahl der COVID-Infektionen im Land Brandenburg und Landkreis Potsdam-Mittelmark nach den offiziellen Zahlen liegt bei etwas über 30 % der Gesamtbevölkerung der jeweiligen Region, in anderen europäischen Ländern in der gleichen Größenordnung oder auch beträchtlich darüber, z. B. Dänemark und Österreich bei etwa 50 %, die Dunkelziffer möglicherweise erheblich höher.

Anzahl der Verstorbenen: Seit Ende Februar bis Ende April 2022 war in allen Bundesländern und auch in vielen Landkreisen von Brandenburg ein Schwanken um eine relativ konstanten Wert auf dem Vorjahresniveau zu beobachten (150-200 pro Tag in Deutschland). Seit Mitte Mai 2022 ist der Wert in Deutschland unter 100 pro Tag gesunken.

Seit der 2. Juniwoche steigt die Inzidenz aufgrund einer neuen Corona-Mutation rasant an, deutschlandweit und auch in Europa. Auch scheint die Anzahl der Corona-Toten wieder zuzunehmen.

Gemeldete Corona-Infektionen innerhalb 7 Tagen je 100.000 Einwohner (Inzidenz) in den Gemeinden Michendorf und Nuthetal (rot), sowie Potsdam-Mittelmark (blau). Verstorbene an Covid-19 in Potsdam-Mittelmark innerhalb der letzten 7 Tagen je 1.000.000 Einwohner (schwarz). Daten: Landkreis Potsdam-Mittelmark, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und MSGIV Brandenburg, Stand 23.08.2022, 24°° Uhr.

Die aus den Quelldaten entnommenen Tageswerte sind gleitend über 7 Tage gemittelt um die systematischen Wochentagschwankungen möglichst auszugleichen. Ab spätestens Ende März 2022 treten starke Schwankungen der Inzidenzen für Nuthetal und Michendorf auf. Eine weitergehende Analyse zeigt, dass die Ursache in einer sehr unregelmäßigen und unsystematischen Meldung der Fallzahlen durch das Gesundheitsamt von PM (technische Störungen und Überlastung) zu suchen ist.

Helmut Grosser

 

 

 

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.