Beitrag bezahlen?

Liebe Vereinsmitglieder, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Es erreichen uns zahlreichen Fragen, ob zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November (siehe www.iwa-ev.de/verjaehrt/ ) noch Anschlussbeiträge entrichtet werden müssen. Darauf gibt es unsererseits zum jetzigen Zeitpunkt noch keine eindeutige Antwort.

  1. Den Bürgern, die gegen die Erhebung des Beitrages für die Herstellung und Anschaffung der öffentlichen Entwässerungsanlage (Beitragsbescheid) fristgemäß Widerspruch eingelegt haben, empfehlen wir, zum gegenwärtigen Zeitpunkt ihren Beitrag nicht zu bezahlen, auch wenn die Frist unmittelbar bevor steht. Das ist allerdings kein restlos risikofreier Rat, da wir noch nicht wissen, ob es doch einen Stichtag für den Anschlusszeitpunkt gibt. Klar ist jedoch, dass die in den Bescheiden genannte Rechtsgrundlage (KAG § 8(7)) durch die Karlsruher Entscheidung nicht mehr gültig ist. Eventuell könnte auch eine Mahnung zur Zahlungsaufforderung seitens des Zweckverbandes auf Sie zukommen, vorausgesetzt, er hat noch die erforderlichen Zeitreserven dazu. Wir geben diesen Rat aufgrund von unschönen Erfahrungen mit Rückzahlungen bereits eingezahlter Beiträge in anderen Verbänden und meinen, dass man das Risiko einer Mahnung eingehen kann.
  2. Eine ausführliche Analyse der Entscheidung des BVerfG, in der diese Frage etwas genauer beleuchtet wird, werden wir hier in der kommenden Weihnachtswoche veröffentlichen.
  3. Wer keinen Widerspruch eingelegt hat, muss auch gegenwärtig innerhalb der vorgeschriebenen vier Wochen den entsprechenden Anschlussbeitrag an den WAZV entrichten. Normalerweise werden eingezahlte Beiträge ohne eingelegten Widerspruch nicht zurückerstattet, ausgenommen sind eventuell gute Freunde des Verbandes wegen dem Gleichheitsprinzip.

Wir bitten den werten Leser diese Informationen auch in seinem Bekanntenkreis zu verbreiten.

Der Zweckverband hat unter anderem zu diesem Thema eine Erklärung veröffentlicht, die hier nachzulesen ist: http://www.mwa-gmbh.de/wp-content/uploads/2015/12/2015-12-18-WAZV-Pressenmitteilung.pdf

IWA e.V.
Der Vorstand

 

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.