Beitragsurteil

Liebe Mitbürger*- und Kläger*innen,

In der 15. Kalenderwoche d.J. haben wir die schriftlichen Urteile zur Verhandlung vom 05.März 2021 vom Verwaltungsgericht erhalten. Wir möchten diese dem Leser nicht vorenthalten. In ihren Aussagen sind beide Urteile identisch (Urteil_05.03.2021_anonym). Das Verjährungsargument gemäß dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 12. November 2015 wurde wie erwartet vom Gericht nicht akzeptiert, da einige Urteile von anderen Gerichten dem widersprechen. Das Gericht stellte allerdings eindeutig fest, dass der Zweckverband wieder einmal keine rechtswirksame Satzung hatte um auf deren Grundlage einen Beitrag zu erheben.

Alle Versuche in der Vergangenheit ein „wirksames Beitragsrecht zu erlassen, sind allesamt fehlgeschlagen und die erlassenen Satzungen unwirksam“. Der Zweckverband hat es nicht geschafft, dem Gericht eine sachlich und methodisch plausible Kalkulation der Beiträge vorzulegen. Damit ist offensichtlich, dass der Anschlussbeitrag von 3,79 € pro Flächeneinheit falsch berechnet wurde und die Beitrags-, Kostenerstattungs- und Gebührensatzung (BKGS) ungültig ist. Unser Verein wies schon 2013 in den ursprünglichen Klagen gegen die Anschlussbeiträge und seitdem in vielen Verbandsversammlungen auf diese fehlerhafte Kalkulation hin. Diese Klagen kamen aber wegen des Beschlusses des BVerfG 2015 nicht zum Tragen. Deshalb wurde 2016 auch auf Bitte des damaligen Verbandsvorstehers des Zweckverbandes Herrn Mirbach dieser Streitpunkt zwecks gerichtlicher Klärung mit in die Begründung der beiden am 5. März 2021 verhandelten Klagen aufgenommen.

Das Gericht beschließt, dass die entsprechenden Bescheide und Widerspruchsbescheide der Kläger rechtswidrig sind und aufgehoben werden. Der Verband steht jetzt vor der Aufgabe, falls er weitere Beiträge erheben will, diese Satzung zu „heilen“. Da der Landtag von Brandenburg allerdings eine 15-jährige Höchstfrist für die Forderung von Beitragszahlungen beschlossen hat, kann nach der Heilung der Satzung diesmal kein neuer Beitragsbescheid versendet werden.

Wie Sie aber aus dem Urteil ersehen ist dies alles noch nicht rechtsgültig und beide Seiten können nach unserer Abschätzung bis etwa Mitte Mai d.J. Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Parität

Noch eine erfreuliche Meldung am Schluss.  Am 21. April.2021 berief die Verbandsversammlung Herrn Wilfried Bidassek als fünftes Nuthetaler Mitglied in die Verbandsversammlung „Mittelgraben“. Damit ist die Parität in der Anzahl der Mitglieder zwischen den Gemeinden Michendorf und Nuthetal hergestellt. Mit diesem Beschluss fand die auf der Mitgliederversammlung unseres Interssenvereins am 24. März 2016 verabschiedete Petition (https://www.iwa-ev.de/mitgliederversammlung-2016/ ), organisierte und am 27. Juni 2016 übergebene Unterschriftensammlung (https://www.iwa-ev.de/paritaet/, https://www.iwa-ev.de/petitionsuebergabe/ ) nun endlich ihren Abschluss.

Wir hoffen, dass die bereits seit vielen Jahren geforderten rechtskonformen Preise, Gebühren und Beiträge nun auch bald Wirklichkeit werden und nicht noch mehrere Jahre auf ihre Durchsetzung harren müssen. Bisher wurden diese Forderungen allerdings nur durch jahrelange gerichtliche Prozesse gegen den Zweckverband erstritten. Das ging leider sogar soweit, dass die auf der Verbandsversammlung am 14. September 2016 beschlossenen beiden Leitverfahren zurückgezogen und das darauffolgende an viele Kunden des Verbandes schriftlich gegebene Versprechen des damaligen Verbandsvorsitzenden gebrochen wurde.

COVID-19-Grafik

Die in den letzten Berichten begonnene Information zur Entwicklung der COVID19-Seuche in unserem Einzugsbereich werden wir hier fortsetzen. Grund ist die Gefahr eines wiederholten Anstiegs der Infektionszahlen und die damit in Verbindung stehende Anzahl der Gestorbenen. Beachtet werden muss allerdings, dass wir kein isoliertes Gebiet sind. Um den aktuellen Stand einzuordnen wird in der Grafik der gesamte Zeitraum seit Beginn 2020 abgebildet. Auf den generellen Verlauf hat das immer wieder in die Diskussion eingebrachte Argument der zeitlichen Änderung (Steigerung) der Testzahlen kaum Einfluss. In der Bundesrepublik sind die Testzahlen seit Anfang 2020 mit Einbrüchen zu Weihnachten und Ostern allmählich um etwa den Faktor 3,4 gestiegen, Zahlen für die Bundesländer sind mir nicht bekannt. Die aus den Quelldaten entnommenen Tageswerte sind gleitend über 7 Tage gemittelt um die systematischen Wochentagsschwankungen etwas herauszufiltern.

Gemeldete Corona-Infektionen innerhalb 7 Tagen je 100.000 Einwohner (Inzidenz) in den Gemeinden Michendorf und Nuthetal (rot), sowie Potsdam-Mittelmark (blau). Verstorbene an Covid-19 in Potsdam-Mittelmark  innerhalb 7 Tagen je 1.000.000 Einwohner (schwarz). Daten: Landkreis Potsdam-Mittelmark, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und MSGIV Brandenburg, Stand 11.05.2021, 24°° Uhr. Fortsetzung im nächsten Beitrag https://www.iwa-ev.de/rechtskraeftig/.

 

Helmut Grosser

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.