Gebühren und Preise für die Jahre 2022 und 2023
Unter Punkt 10 der Tagesordnung der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben“ am 17. November 2021 stellte ein Mitarbeiter von der KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH aus Dresden seine Kalkulation für die zukünftigen Trinkwasserpreise und Schmutzwassergebühren zur Beratung vor. Das Ergebnis ist in folgender Tabelle zu sehen:
Die Angaben gelten für den kleinsten Wasserzähler, also für die meisten Kunden.
Es fällt auf, dass die Gebühren zur Entleerung der Sammelgruben und die Beseitigung des Fäkalschlammes sich gegenüber dem letzten Abrechnungszeitraumes drastisch änderten, Sammelgruben – 30%, Klärschlamm + 67%. Die Ursache dafür sind die fehlerhaften Kalkulationen der Gebühren in den letzten Jahren, die in der Vergangenheit für Trinkwasser und Schmutzwasser auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führten. Laut dem Brandenburger Kommunalabgabegesetz sind Gebühren kostendeckend und entsprechend den Erfahrungen der älteren Nachberechnungen zu kalkulieren. Eine versehentlich oder planmäßig zu hohe Kostenkalkulation will der Gesetzgeber damit ausschließen. Falls es dennoch in einer Abrechnungsperiode auftreten sollte, muss der Überschuss (Überdeckung) im übernächsten Abrechnungszeitraum gebührenmindernd eingesetzt, sprich zurückgezahlt werden. Dadurch war die Gebühr für die Klärschlammentsorgung in den Jahren 2019/21 bzw. ist die Gebühr für die Grubenentleerung in den Jahren 2022/23 eigentlich zu niedrig, da in den Vorjahren wesentlich zu hoch kalkuliert wurde. Dem Verbraucher wird dadurch eine „zuverlässige“ Kostenprognose massiv erschwert.
Eine endgültige Festsetzung der Entgelte erfolgt aber erst in der Verbandsversammlung am 08. Dezember 2021. Falls seitens der Leserschaft dazu Fragen bestehen sollten sie in der Einwohnerfragestunde gestellt werden. Den genauen Ort und Zeitpunkt erfahren sie unter https://www.wazv-mittelgraben.de/der-verband/verbandsversammlung/ . Die beschlossenen Zahlen werden von uns unmittelbar danach veröffentlicht.
Weiterhin stand der Bericht eines Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2020 zur Diskussion. Wie auch in den früheren Jahren bescheinigte dieser Prüfer von der Möhrle Happ Luther GmbH der MWA GmbH als Geschäftsbesorger des WAZV „Mittelgraben“ eine ordnungsgemäße und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Geschäftsführung. Es wurde ein Jahresüberschuss von 443 T€ erwirtschaftet.
Dass es in der Vergangenheit mehrere Urteile des Verwaltungsgerichts und des Landgericht Potsdam gab, die eine gesetzeskonforme Geschäftsführung in Frage stellten, wurde hier und auch in keinem der früheren Berichte auch nur erwähnt.
In eigener Sache
Wegen der rasant ansteigenden Coronainfektionen (siehe unten) hat der Vorstand unseres Interessenvereins am 18. November 2021 beschlossen auch in diesem Herbst keine Mitgliederversammlung einzuberufen. Wir werden in unserem Jahresabschlussbeitrag in einer Art Rechenschaftsbericht von unseren diesjährigen Aktivitäten und Problemen berichten.
An dieser Stelle weisen wir auch darauf hin, dass von einer Reihe von Mitglieder der Jahresbeitrag (15 Euro) für 2021 aussteht. Die Überweisungsdaten sind:
Kontoinhaber: IWA eV, BIC: BEVODEBB (Berliner Volksbank), IBAN: DE09 1009 000 3285 0330 11, Verwendungszweck: JB 2021, Straße Nr.
COVID-19-Grafik
Die in den letzten Berichten begonnene Information zur Entwicklung der COVID19-Seuche in unserem Einzugsbereich werden wir hier im Abstand von einigen Tagen aktualisieren. Es bestand die Hoffnung, dass sich in den Sommermonaten die Infektionszahlen und die damit in Verbindung stehende Anzahl der Gestorbenen auf niedrigem Niveau stabilisieren. Beachtet werden muss allerdings, dass wir kein isoliertes Gebiet sind und ansteckendere Mutationen schnell Fuß fassen können. Um den aktuellen Stand einzuordnen wird in der Grafik der gesamte Zeitraum seit Beginn 2020 abgebildet. Die zeitliche Änderung (Steigerung) der Testzahlen hat auf den generellen Verlauf kaum Einfluss. In der Bundesrepublik sind die Testzahlen seit Anfang 2020 mit Einbrüchen zu Weihnachten und Ostern allmählich um etwa den Faktor 4 gestiegen. Gegenwärtig sind im Bundesdurchschnitt die Testzahlen etwa 2,8-mal höher als im März 2020. Einen wesentlichen Einbruch (Faktor 2) gab es in den Ferienmonaten 2021. Zahlen für die einzelnen Bundesländer sind mir nicht bekannt. Die aus den Quelldaten entnommenen Tageswerte sind gleitend über 7 Tage gemittelt um die systematischen Wochentagschwankungen etwas auszugleichen.
Gemeldete Corona-Infektionen innerhalb 7 Tagen je 100.000 Einwohner (Inzidenz) in den Gemeinden Michendorf und Nuthetal (rot), sowie Potsdam-Mittelmark (blau). Verstorbene an Covid-19 in Potsdam-Mittelmark innerhalb der letzten 7 Tagen je 1.000.000 Einwohner (schwarz). Daten: Landkreis Potsdam-Mittelmark, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und MSGIV Brandenburg, Stand 17.12.2021, 24°° Uhr. Diese Grafik wird in unserem nächsten Beitrag https://www.iwa-ev.de/jahresbilanz-2021/ weitergeführt.
Seit der zweiten Oktoberhälfte gibt es einen exponentiellen Anstieg des Infektionsgeschehens, der bewirkt, dass sich im Land Brandenburg etwa in 10 Tagen die Anzahl der Infizierten verdoppeln. In etwa dem gleichen Tempo wird sich auch die Anzahl der Verstorbenen vergrößern. Diese Tendenz gibt es auch bundesweit, wenngleich auch um etwa 1-2 Tage langsamer. Es scheint so, dass sich die Inzidenzen sowohl im Land Brandenburg als auch im LK Potsdam-Mittelmark seit etwa Dezemberbeginn etwas stabilisiert haben oder die Gesundheitsämter kommen mit dem Zählen nicht hinterher. In den werktäglichen Presseinformationen des Landkreises steht z. B. am 10.12.2021: „Der Landkreis wird die Kontaktpersonennachverfolgung aus Kapazitätsgründen stark eingrenzen. Eine Information dazu erfolgte auch an die BürgermeisterInnen und Amtsdirektoren.“ Das Sterben hat sowohl im Land Brandenburg als auch in der Bundesrepublik kaum nachgelassen. Wirksame Maßnahmen werden erst in einigen Wochen positiv anschlagen.
Helmut Grosser