Liebe Mitglieder, sehr geehrte Leserschaft
Im vergangenen Jahr sind alle Klagen von unseren Mitgliedern gegen Beiträge für den Anschluss an das öffentliche Abwassernetz zu einem für die Bürger positiven Abschluss gekommen. Das betraf sowohl unbebaute Grundstücke, die vor dem Jahr 2000 anschließbar waren als auch Grundstücke, für die der Zweckverband im Herbst 2015 ein Nacherhebung vornahm, also im Nachhinein den schon einmal in den Jahren kurz nach dem Jahr 2000 erhobenen Beitrag wesentlich erhöhte. In beiden Fällen hatte der Zweckverband versäumt rechtzeitig einen korrekt kalkulierten Beitrag zu erheben.
Es handelte sich dabei um zwei Musterklagen aus dem Jahr 2016, zwei Einzelklagen von 2018 sowie um 62 Nachfolgeklagen von 2019. Alle Kläger sind von unserem Verein erheblich unterstützt und vor dem Verwaltungsgericht Potsdam durch unseren Rechtsanwalt Herrn Zeutschel vertreten worden. Wir informierten hier unsere Leserschaft in mehreren Beiträgen ausführlich über die Hintergründe, den Verlauf und die Ergebnisse dieser Klagen, siehe Abbildung 1:
Abb1. Lesehäufigkeit einiger unserer Berichte
Im Mittel können wir in diesem Jahr auf unserer Webseite 40 Besucher pro Tag verzeichnen.
Zusammenfassend beurteilen wir die gesamten Vorgänge wie folgt:
- Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass kommunale Anordnungen/Bescheide gesetzeskonform sind.
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Entscheidungsträger und gewählte Volksvertreter sind oft nicht in der Lage gesetzeskonform zu entscheiden. Es besteht die Gefahr sich von angeblichen Experten/Lobbyisten stark zu Ungunsten der Bürger beeinflussen zu lassen.
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Die Rechtsmittel sind stark zu Ungunsten der Bürger verschoben, besonders bei Verwaltungsakten. Beispiele im Wasserbereich sind: sehr kurze Widerspruchsfristen (2 Wochen, 1 Monat), sehr lange Verjährungsfristen bis einige Jahrzehnte, hohe Gerichts- und Anwaltskosten bei vergleichsweise geringen Streitwerten, sehr eingeschränkte Möglichkeiten von Musterprozessen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, sehr lange Wartezeiten von mehreren Jahren auf einen Gerichtstermin.
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Infolge auch von unklaren Gesetzeslagen und unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten werden die Wartezeiten durch den notwendigen Gang durch mehrere Gerichtsinstanzen noch einmal massiv verlängert.
Besonders der dritte Punkt kann und wird von Zweckverbänden ausgenutzt, ungesetzliche Gebühren und Preise zu berechnen, gegen die ein einzelner Bürger so gut wie hilflos ist.
Deshalb war die einzige Antwort auf diese relative Willkür die Organisation von möglichst vielen Klagen durch unseren Verein. Finanzielle Grundlage sind dabei Mitgliederbeiträge und Spenden, die uns in die Lage versetzen, Klagen vorzubereiten, einen Anwalt und die Klagekosten zu finanzieren und vieles mehr. Wir können als eine der wenigen Organisationen im Land Brandenburg und möglicherweise auch in der gesamten Bundesrepublik in Anspruch nehmen, dass uns das ganz gut gelungen ist, und das alles in ehrenamtlicher Arbeit. Etwas kommerzieller wird Ähnliches vom bundesweit organisierten Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) angeboten.
Mit Hilfe unseres Anwalts sind alle von uns organisierten Klagen erfolgreich gewesen. Die betroffenen Bürger erhielten die beklagten Beiträge, Gebühren und Preise einschließlich Zinsen zurück. Ein sehr bitterer Nachgeschmack bleibt indessen: insbesondere durch den o.g. Punkt 3. konnten z. B. von mehr als 400 Widersprüchen aus dem Jahr 2015 nur etwa 60 bis zu einem Urteil geführt werden. Viele Bürger haben aus den genannten Gründen aufgegeben und leider die gesetzlose Vorgehensweise des hiesigen Zweckverbandes faktisch unterstützt.
Unter anderem ist das eine Ursache, die das Vertrauen in die Handlungsweise der verantwortlichen staatlichen Stellen untergräbt und die Transparenz der Finanzierung verlorengeht. Hinzu kommt, dass Gebühren, Preise und Bilanzen regelmäßig jährlich von Wirtschaftsprüferfirmen kontrolliert werden, alles in Ordnung finden und die Leitung des Zweckverbandes „entlastet“ wird. Vielleicht regt es doch noch manchen zum Nachdenken an, dass am 06. Oktober 2021 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage gegen Anschlussbescheide ein Kläger aus Beelitz/Seddiner See der obsiegt hat, weil der dortige Zweckverband „Nieplitz“ versucht hat, durch eine Neugründung die Verjährungsfrist für die Versendung von Beitragsbescheiden zu umgehen. Wir werden darüber ausführlich berichten, wenn in einigen Wochen die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt
Im Zweckverband Mittelgraben sind gegenwärtig insgesamt noch etwa 60 von uns organisierte Klagen aus den Jahren 2016, 2017 und 2020 gegen überhöhte Schmutzwassergebühren offen. Wahrscheinlich wird darüber in der zweiten Februarhälfte 2022 gerichtlich entschieden werden. In den nächsten zwei Jahren bleiben die Gebühren und Preise stabil. Sie wurden in der Höhe, wie in unserem Beitrag vom 19. November 2021 angegeben (https://www.iwa-ev.de/gebuehren-preise-2022-und-2023/), am 08. Dezember 2021von der Verbandsversammlung beschlossen. Sicherlich ist diese Stabilität auch auf unser langjähriges Wirken zurückzuführen.
Zum Abschluss möchten wir den Mitgliedern herzlich danken, die uns über viele Jahre hinaus die Treue gehalten haben und durch ihre Beitragszahlungen und Spenden das erfolgreiche Ringen um Rechtmäßigkeit ermöglichten. Vorsorglich finden Sie am Ende noch einmal die entsprechenden Daten.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere diesjährige Jahresmitgliederversammlung auf Grund der derzeitigen Coronasituation ausfallen musste. Die Zusammensetzung unseres Vorstandes bleibt unverändert. Die zuständige Genehmigungsbehörde wurde informiert.
Weiterhin geben wir bekannt, dass wir in diesem Jahr der Bürgerinitiative „Depo-nie in der Fresdorfer Heide“ eine Spende in Höhe von 500 Euro zukommen ließen, die auch einen Beitrag zum Schutz des Grundwassers und der Trinkwasservorräte in unserer Region leistet. Allerdings kommen wir nicht umhin darauf hinzuweisen, dass auch der Bürger eine gewisse Verantwortung hat, der der jetzigen Gesellschaft innewohnenden Wachstums- und Wegwerfmentalität entgegenzuwirken und die Müllmenge in jeder Form zu verringern.
Zur Ihrer Orientierung werden wir die Entwicklung des Infektionsgeschehens in unserer Region Nuthetal/Michendorf/Potsdam Mittelmark weiter genau beobachten und Sie in der bewährten Form der „COVID-19-Grafik“ informieren.
In diesem Sinne wünschen wir unseren Mitgliedern und der gesamten Leserschaft ein besinnliches und stressfreies Weihnachtsfest und vor allem ein glückliches Neues Jahr 2022.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Vorstand Interessenverein Wasser und Abwasser e.V.
Kontodaten
Kontoinhaber: IWA eV, BIC: BEVODEBB (Berliner Volksbank), IBAN: DE09 1009 000 3285 0330 11, Verwendungszweck: JB 2021, Straße Nr.
COVID-19-Grafik
Die in den letzten Berichten begonnene Information zur Entwicklung der COVID19-Seuche in unserem Einzugsbereich werden wir hier im Abstand von einigen Tagen aktualisieren. Es bestand die Hoffnung, dass sich in den Sommermonaten die Infektionszahlen und die damit in Verbindung stehende Anzahl der Gestorbenen auf niedrigem Niveau stabilisieren. Beachtet werden muss allerdings, dass wir kein isoliertes Gebiet sind und ansteckendere Mutationen schnell Fuß fassen können. Um den aktuellen Stand einzuordnen ist in der Abbildung 2 der gesamte Zeitraum seit Beginn 2020 gezeigt.
Die zeitliche Änderung (Steigerung) der Testzahlen hat auf den generellen Verlauf kaum Einfluss. In der Bundesrepublik sind die Testzahlen seit Anfang 2020 mit Einbrüchen zu Weihnachten und Ostern allmählich um etwa den Faktor 4 gestiegen. Gegenwärtig sind im Bundesdurchschnitt die Testzahlen etwa 2,8-mal höher als im März 2020. Einen wesentlichen Einbruch (Faktor 2) gab es in den Ferienmonaten 2021. Zahlen für die einzelnen Bundesländer sind mir nicht bekannt. Die aus den Quelldaten entnommenen Tageswerte sind gleitend über 7 Tage gemittelt um die systematischen Wochentagschwankungen etwas auszugleichen.
Abb.2: Gemeldete Corona-Infektionen innerhalb 7 Tagen je 100.000 Einwohner (Inzidenz) in den Gemeinden Michendorf und Nuthetal (rot), sowie Potsdam-Mittelmark (blau). Verstorbene an Covid-19 in Potsdam-Mittelmark innerhalb der letzten 7 Tagen je 1.000.000 Einwohner (schwarz). Daten: Landkreis Potsdam-Mittelmark, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und MSGIV Brandenburg, Stand 2.2.2022, 24°° Uhr, wird fortgesetzt in unserem nächsten Beitrag https://www.iwa-ev.de/grundgesetz-gilt-auch-in-beelitz/
Seit der zweiten Oktoberhälfte gibt es einen exponentiellen Anstieg des Infektionsgeschehens, der bewirkt, dass sich im Land Brandenburg etwa in 10 Tagen die Anzahl der Infizierten verdoppeln. In etwa dem gleichen Tempo wird sich auch die Anzahl der Verstorbenen vergrößern. Diese Tendenz gibt es auch bundesweit, wenngleich auch um etwa 1-2 Tage langsamer. Es scheint so, dass sich die Inzidenzen sowohl im Land Brandenburg als auch im LK Potsdam-Mittelmark seit etwa Dezemberbeginn etwas stabilisiert haben oder die Gesundheitsämter kommen mit dem Zählen nicht hinterher. In den werktäglichen Presseinformationen des Landkreises steht z. B. am 10.12.2021: „Der Landkreis wird die Kontaktpersonennachverfolgung aus Kapazitätsgründen stark eingrenzen. Eine Information dazu erfolgte auch an die BürgermeisterInnen und Amtsdirektoren.“ Das Sterben hat sowohl im Land Brandenburg als auch in der Bundesrepublik kaum nachgelassen. Wirksame Maßnahmen werden erst in einigen Wochen positiv anschlagen.
Wegen den gegenwärtig üblichen Gesundheitswünschen füge ich die dazu am 21. Dezember 2021 vom Robert-Koch-Institut veröffentlichen Ratschläge bei: Control-Covid_2021-12-21.
Helmut Grosser