Korrigendum

Sehr geehrte Leser,

in der Ausgabe des IWA-Newsletters vom 28. Februar 2016 sind dem Autor zwei bedenkliche Fehler unterlaufen:

  1. Die Menge 3,79 % steht anstelle von 3,79 € und ist der Anschlussbeitrag pro Veranlagungsflächeneinheit für den Anschluss an eine Abwasserleitung,

  2. Der Monatszinssatz für die Musterkläger beträgt 0,5 % und liegt damit eng neben dem mittels Optionsmodell berechneten Anschlussbeitrag von 0,47 €/m2 .

Dies ist wahrscheinlich auf eine Fehlkalkulation bzw. eine Wunschvorstellung/Halluzination meinerseits zurückzuführen. Ich bitte dies zu entschuldigen.

Spaß beiseite: Unsererseits warten wir allerdings noch auf eine Entschuldigung der Brandenburger Landesregierung wegen des Bruchs des Grundgesetzes und eine Durchsetzung der weiterer 33 Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. Dezember 2015 und vom 15. Januar 2016, nachzulesen in

BvR 1690/15 http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/12/rk20151222_1bvr169015.html
BvR 2343/14 http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/12/rk20151222_1bvr234314.html
BvR 2945/14 http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/12/rk20151222_1bvr294514.html
BvR 2205/15 http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/12/rk20151222_1bvr220515.html
BvR 2911/14 http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/01/rk20160115_1bvr291114.html

ohne trickreiche Interpretationen.

Helmut Grosser

 

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.