Leitverfahren gewonnen!

Leitverfahren gewonnen!

Liebe Mitglieder, werte Einwohner von Nuthetal und Michendorf!

Am Freitag den 05. März 2021 kam es vor der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam zu den lange erwarteten Verhandlungen zu zwei im Herbst 2015 erlassenen Nacherhebungsbescheiden. Der Wasser und Abwasserzweckverband „Mittelgraben“ hatte in aller Eile an Hunderte Haushalte diese Bescheide in Höhe von jeweils mehreren Tausend EUR versandt, nachdem die Landesregierung beschlossen hatte, dass am 31.12.2015 die Frist dazu abläuft. Die beiden einst als Leitverfahren (Musterverfahren) geplanten Klagen standen stellvertretend für Haushalte, die erst nach 2000 einen Anschluss oder eine Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Schmutzwassernetz der Gemeinden Michendorf und Nuthetal erhalten hatten und bereits zu einem Beitrag herangezogen wurden. Im Unterschied zu den vor dem Jahr 2000 angeschlossenen „Altanschließern“, zu deren Gunsten das Bundesverfassungsgericht schon am 12. November 2015 entschieden hatte, sollte diese Entscheidung nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2016 für die „Neuanschließer“ nicht gelten.

 

Klagegeschichte

Ursprünglich hatten 2015 mehr als 400 Mitglieder unseres Interessenvereins aus beiden Gemeinden Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt. Im Laufe des Jahres 2016 wurden in zähen Verhandlungen mit dem damaligen Vorsitzenden des WAZV „Mittelgraben“ Herrn Mirbach zwei typische Fälle als Musterkläger ausgewählt, denen der Verband die Widerspruchsbescheide zusandte und im November 2016 die entsprechenden Klagen mit Unterstützung unseres Interessenvereins beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht. Die übrigen Widersprüche ließ man verabredungsgemäß ruhen.

Die Kläger sind im Jahr 2000 bzw. 2002 angeschlossen worden und erhielten kurz darauf ihre ersten Beitragsbescheide und im Herbst 2015 jeweils nochmals den beklagten Nacherhebungsbescheid, da der Verband inzwischen den Beitragssatz pro Flächeneinheit auf 3,79 EUR erhöht hatte. Allen Zahlungsaufforderungen kamen beide Kläger trotz erheblicher Höhe termingerecht nach.

Im Dezember 2018 hat der Verband die Zustimmung zu den Musterverfahren faktisch zurückgezogen und begann etappenweise Widerspruchsbescheide zu verschicken. Dies setze sich, allerdings zum geringen Teil, bis in das Jahr 2020 fort. Ein großer Teil der Bürger, die von den Widerspruchsbescheiden völlig überrascht wurden, haben auf eine Einzelklage verzichtet und den Anschlussbeitrag, teilweise mit Zinsen, entrichtet.

Übrig geblieben sind die beiden o.g. „Musterklagen“ aus dem Jahr 2016 sowie 60 – 80 Einzelklagen gegen die neuen Widerspruchsbescheide aus den Jahr 2019, deren Verhandlungen noch ausstehen. Genaue Zahlen sind uns nicht bekannt.

Den Schwerpunkt der Leitverfahren bildeten folgende Fragen:

  1. Durfte der Verband nach teilweise bis zu 15 Jahren noch einen Nacherhebungsbeitrag verlangen?
  2. Ist der Beitragssatz von 3,79 EUR korrekt kalkuliert?

 

Verhandlung

Beide Punkte der Klagen kamen zur Verhandlung. Fast wie erwartet haben die Richter den Klagegegenstand (1.) nicht im Sinne der Kläger entschieden und begründeten dies mit mehreren Urteilen des Oberverwaltungsgerichts. Es läge kein Rückwirkungsverbot der Bescheide vor und auch kein Vertrauensbruch, wie in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.11.2015 postuliert wurde. Nacherhebungsbeiträge sind möglich.

Den Punkt (2.) entschied das Gericht zugunsten der Bürger. Unser Rechtsanwalt Herr Ingo Zeutschel hatte akribisch eine hohe Anzahl von Fehlern und Unplausibilitäten in der Kalkulation nachgewiesen. Dem folgte das Gericht. Weder der Herstellungsaufwand sei richtig ermittelt noch stimme die Flächenberechnung. Und schließlich sei nicht plausibel, weshalb die Kalkulation abgeschriebene Anlagenteile nicht berücksichtigt.

 

Urteil

Laut Gerichtprotokoll der Verhandlung hat das Gericht den Rechtsstreit für erledigt erklärt und die Beitragsbescheide von 2015 und die Widerspruchsbescheide von 2016 von beiden Klägern aufgehoben.

Der Wasser und Abwasserzweckverband trägt die Kosten des Verfahrens

Das Urteil kann vom Verband noch innerhalb eines Monats nach Zusendung des vollständigen Urteils mit der Berufung angefochten werden. Erst ohne Berufung wird es rechtskräftig.

Wegen der vielen offenen gleichartigen Fälle, die noch beim Verwaltungsgericht anhängig sind, bat das Gericht die Parteien dem Vorschlag, diese in gleicher Weise ohne öffentliche Verhandlung zeitnah zu entscheiden, in schriftlicher Form zuzustimmen.

Wir hoffen, dass möglichst viele unserer Mitglieder von der Möglichkeit Klage zu erheben, Gebrauch gemacht haben.

Nach Vorliegen des vollständigen Urteils (Urteilsbegründung) werden wir noch einmal ausführlich berichten.

 

COVID-19-Grafik

Die in den letzten Berichten begonnene Information zur Entwicklung der COVID19-Seuche in unserem Einzugsbereich werden wir hier fortsetzen. Grund ist die Gefahr eines wiederholten Anstiegs der Infektionszahlen und die damit in Verbindung stehenden Anzahl der Gestorbenen. Beachtet werden muss allerdings, dass wir kein isoliertes Gebiet sind. Um den aktuellen Stand einzuordnen wird in der Grafik der gesamte Zeitraum seit Beginn 2020 abgebildet. Auf den generellen Verlauf hat das immer wieder in die Diskussion eingebrachte Argument der zeitlichen Änderung (Steigerung) der Testzahlen kaum Einfluss. Die aus den Quelldaten entnommenen Tageswerte sind gleitend über 7 Tage gemittelt um die systematischen Wochentagsschwankungen etwas herauszufiltern.

Gemeldete Corona-Infektionen innerhalb 7 Tagen je 100.000 Einwohner (Inzidenz) in den Gemeinden Michendorf und Nuthetal (rot), sowie Potsdam-Mittelmark (blau). Verstorbene an Covid-19 in Potsdam-Mittelmark  innerhalb 7 Tagen je 1.000.000 Einwohner (schwarz). Daten: Landkreis Potsdam-Mittelmark, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und MSGIV Brandenburg, Stand 21.04.2021. Eine Fortsetzung erfolgt in unserm nächsten Beitrag https://www.iwa-ev.de/beitragsurteil/.

Helmut Grosser

 

Weiter Hintergrundinformationen
In den folgenden Beiträgen finden Sie Details der Prozessvorgeschichte:
1. https://www.iwa-ev.de/millionen/, 11/2015
2. https://www.iwa-ev.de/unser-widerspruch/, 12/2015
3. https://www.iwa-ev.de/was-tun/, 1/2016
4. https://www.iwa-ev.de/berlin-brandenburger-ober-verwaltungsrichter/, 2/2016
5. https://www.iwa-ev.de/2016/07/, 7/2016
6. https://www.iwa-ev.de/herbstmeldung-nr-1/,  25.09.2016
7. https://www.iwa-ev.de/2018/12/, 12/2018
8. https://www.iwa-ev.de/wasserfaelle-musterklagen/, 1/2019
9. https://www.iwa-ev.de/neue-widerspruchsbescheide/, 8/2019
10. https://www.iwa-ev.de/widerstand-ist-noch-moeglich/, 8/2019
11. https://www.iwa-ev.de/2019/09/, 9/2019
12. https://www.iwa-ev.de/nonsens-hoch-3/, 10/2019
13. https://www.iwa-ev.de/verzugszinsen/, 7/2020
14. https://www.iwa-ev.de/anstatt-einer-jahresversammlung/, 12/2020

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.