Millionen?

Wohin mit den Millionen?

 Am 10. und am 11. November 2015 rief der Verbandsvorsteher und Bürgermeister von Michendorf seine Bürger auf, den von ihm als Verbandsvorsteher des WAZV erlassenen Beitragsbescheiden zu widersprechen. Auf der Internetseite seines Besorgers MWA GmbH lässt er sogar kostenlose Widerspruchsformulare dazu veröffentlichen. Diese enthalten außer vielen Punkten (….) und der Postadresse des WAZV nichts. Aber immerhin, ihm scheinen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bescheide zu plagen.

Nun wäre es nur logisch, wenn er als Verbandsvorsteher auch die sofortige Vollziehung bis zur endgültigen Klärung aussetzen würde, also die sofortige Zahlungsverpflichtung aufheben würde.

Nach der Verwaltungsgerichtsordnung VwGO§80 darf er das nicht nur, das soll er sogar, wenn eine solche Entscheidung nicht gegen das öffentliche Interesse gerichtet ist.

Es ist kaum vorstellbar, dass das öffentliche Interesse bei fast 100% Widerspruch, der auch noch von der Gemeindevertretung organisiert werden soll, gegen diese Einnahmen spricht. Außerdem darf doch ohnehin bis zur gerichtlichen Klärung in den nächsten zwei bis drei Jahren mit diesem Geld nichts angefangen werden.

Durch eine solche Entscheidung wäre die innere Logik wieder hergestellt, dem Gesetz genüge getan, und vielleicht auch wieder etwas Vertrauen und Frieden zurückgewonnen.

Tut er es nicht, ist alles nur ein billiges Versprechen, eine Farce gegenüber den Bürgern und es besteht die Gefahr, dass auch diese Einnahmen bei nächster Gelegenheit für etwas anderes ausgegeben werden, als für den Ersatz des Herstellungsaufwandes, wie es in der Vergangenheit bereits mit mehreren Millionen Euro an Herstellungsbeiträgen geschehen ist.

Helmut Grosser

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.