Neujahrspreise

Liebe Vereinsmitglieder und Sympathisanten,

Das Ergebnis der Preis- und Gebührendiskussion am 18. Dezember 2019 innerhalb des WAZV „Mittelgraben“ ist:

Tab.: Preise (netto) und Gebühren des WAZV „Mittelgraben“ für 2020 und 2021. Wir danken der Verbandsvorsitzenden für die Vorabinformation.

In Bezug auf die vergangene Abrechnungsperiode ist der Trinkwasserpreis nahezu konstant geblieben. Die Schmutzwassergebühr für leitungsgebundene Entsorgung ist um 42 Cent /m³ gestiegen und die Grundgebühren haben sich durch die Umstellung der Berechnung pro Zählereinheiten anstelle der bisherigen Erhebung pro Wohneinheit ebenfalls erhöht. Letzteres kann man akzeptieren, da dadurch eine eindeutigere Zuordnung und Abrechnung besser möglich ist. Die Gesamteinnahmen des WAZV durch die Grundgebühr haben sich dadurch kaum geändert. Die Eigenheimbesitzer werden dadurch gegenüber den Mietern allerdings etwas stärker zu Kasse gebeten.

Der Interpretation der Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes bezüglich der niedrigeren Gebühren in der aktuellen Abrechnungsperiode von 10/2017 bis 12/2019, die am 19.12. im Hofbericht der lokalen Presse als Sondereffekt bezeichnet wurde, können wir nicht zustimmen. Es ist kein Sondereffekt wenn in der Vergangenheit bewusst zu hoch angesetzte Eigenkapitalverzinsung von über 700.000 € nicht für die „Bedienung des Kapitaldienstes“, d.h. die Zahlung von Zinsen für laufende Kredite, benötigt wird und damit laut dem Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg als Überschuss nach zwei Jahren gebührenmindert an die Bürger zurückgezahlt werden muss. Nach unserer Schätzung betragen die Zinszahlungen an die aufgrund bestehender Kredite pro Jahr ca. 200.000 Euro, was etwa der in die oben beschlossene Schmutzwassergebühr einfließenden Eigenkapitalverzinsung von 0.75 % entspricht. In den vergangenen Jahren war diese jedoch beträchtlich höher, z. B. 2,68 %, was einer jährlichen Summe von ca. 700,000 € entspricht, also 0,5 Mio. € zu viel. Daran kann man zwar jetzt nichts mehr ändern, aber diese Summe, die als Überdeckung in der jetzigen Kalkulation einfließen muss, wurde vor 2 Jahren als Gebühren zusätzlich eingenommen. Bei einer jährlichen Schmutzwassermenge von etwa 700.000 m³ müsste damit die Schmutzwassergebühren um ca. 0,70 € geringer ausfallen als oben angegeben, also 2,90 €/m³.

Der IWA schlug deshalb in der Fragestunde der Verbandsversammlung am 18.12.2019 vor, aus der von der Verbandsvorsteherin angestrebten Gebührenstabilität die aktuelle Gebühr von 3,17 €/m³ für die kommende Periode beizubehalten. Dieser Wert entspricht auch dem Durchschnittswert im Land Brandenburg (Amt für Statistik BB 2018). Allerdings ohne Erfolg. Prinzipielle Einwände seitens der MWA GmbH und dem WAZV waren z. B. auch, dass bei niedrigen Gebühren die Anlagen des WAZV ähnlich wie bei der Bundesbahn auf Verschleiß gefahren werden und sogar, dass die neue Präsidentin der Europäischen Zentralbank Madame Lagarde eine andere Zinspolitik einführen wird.

Wir verweisen an dieser Stelle wiederholt auf den entsprechenden § 6 im KAG, der sowohl eine untere als auch obere Gebührengrenze festlegt:
1. Die Ermittlung der Eigenkapitalverzinsung und der Abschreibungen soll die dauerhafte Bedienung des Kapitaldienstes nicht gefährden.
2. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten nicht übersteigen in der Regel decken (Kostenüberschreitungsverbot).
Darauf wurde in mehreren Gerichtsprozessen hingewiesen; z. B.:

Potsdamer Urteil vom 22.05.2019

Als besonders eklatantes Beispiel sei hier das Urteil VG 8 K 6_14 des Verwaltungsgerichtes Potsdam genannt, beruhend auf Klagen von 2011 bis 2014. Es wurde nachgewiesen, dass die stadteigene Stadtwerke Potsdam GmbH jahrelang überhöhte Trinkwasserpreise und Schmutzwassergebühren einnahm. Dieses Urteil konnte die Stadtverwaltung allerdings nicht akzeptieren und legte beim Oberverwaltungsgerichte Berlin-Brandenburg Berufung ein. Eine ausführliche Berichterstattung finden Sie in den Potsdamer Neuesten Nachrichten (z.B. PNN 08.08.2019). Die Zusatzeinnahmen wurden u. a. auch dazu verwendet den öffentlichen Personennahverkehr zu subventionieren, die Folgen der Teilprivatisierung 1998 und der Rekommunalisierung 2000 der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu finanzieren, von rauschenden Festen ganz abgesehen.

Nicht für diese Feste sondern für das kommende Weihnachts- und Neujahrsfest wünscht Ihnen unser Verein glückliche und fröhliche Tage und für das kommende Jahr einen etwas kühleren Sommer.

Der Vorstand

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.