Nuthetal rettet Teltower Satzung

Nuthetal rettet Teltower Satzung  –  1-stimmig

Man könnte es als Provinzposse abtun wenn es nicht bezeichnend für die Situation der Brandenburger Wasser-und Abwasserverbände wäre. Den zweiten Versuch wieder zu einer gültigen Satzung zu kommen kann der Verbandsvorsteher des WAZV „Der Teltow“ und Bürgermeister von Kleinmachnow Herr Grubert nach einer turbulenten Sitzung am 7. November 2013 als Erfolg verbuchen.

Letzte Positionsabstimmungen vor der Sitzung
Letzte Positionsabstimmungen vor der Sitzung am 7. November, 16:00 Uhr Foto: H. Grosser

Im ersten Versuch am 16. Oktober 2013 verweigerte ihm die Verbandsversammlung den Gehorsam (siehe PNN 30.10.2013), da einige Mitglieder einen differenzierten Beitrag für sogenannte Altanschließer in der Satzung verankern wollten. Da jetzt die Kommunalverwaltung auf die Bitte des Verbandsvorstehers mit einer Zwangssatzung (Kommunalaufsicht PM an WAZW “Der Teltow”) drohte, gelang es dem Verbandsvorsteher und Hoffnungsträger der Brandenburger SPD, das Mitglied der  Verbandsversammlung aus Nudow (Gemeinde Nuthetal) Herrn Schmidt-Urbich, für sich zu gewinnen. Die restlichen Stimmen der Stadt Teltow, der Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf waren ungültig, da sie sich nicht einstimmig dazu positionieren konnten einer nicht verfassungskonformen Satzung (Stahnsdorfer Bürgermeister Alberts) zuzustimmen. Pikant an der Sache ist, dass eben dieser Zustimmer aus Nudow Mitarbeiter der Mittenmärkischen Wasser- und Abwasser GmbH ist und von Frau Gebauer (Teltow) beantragt wurde, ihn wegen Befangenheit von der Abstimmung auszuschließen. Dieser Eilantrag wurde vom Vorsitzenden der Verbandsversammlung Weiß zurückgewiesen, da die “Befangenheit“ dieses Herrn schon vor einigen Jahren juristisch geprüft und als unbedenklich eingeschätzt wurde. Auch der wiederholte Antrag von Herrn Kremke (Kleinmachnow), differenzierte Beiträge in die Satzung mit aufzunehmen, wurde nicht zur Abstimmung zugelassen, da noch keine konkreten Zahlen vorliegen. Herr Grubert versprach aber dazu eine Arbeitsgruppe zu gründen, um eventuell diese Zahlen berechnen zu lassen. Wie das ausgeht, ist am Beispiel des Verbands „Mittelgraben“ bekannt. Der dort berechnete Altanschließerbeitrag von  47 Cent pro Quadratmeter wurde durch geschickte Abstimmung (Bindungsbeschluss) abgelehnt.

Ferner will der Jurist Herr Grubert ab 2014 noch einen Juristen einstellen, um den Altanschließern speziell im Ortsteil Seehof bei der Suche nach ihren Anschlüssen und den Zahlungsnachweisen für die Anschlußbeiträge aus der Zeit des Deutschen Reiches einschließlich des deutschen Faschismus behilflich zu sein. Allen Anwesenden und auch der Verbandsversammlung (siehe Protokoll vom 18.09.2013) ist natürlich klar, dass die durch den Gerichtsbeschluss vom 21. August erzwungene „Heilung“ der Satzung nur vorläufige Gesundung verspricht, da das VG Potsdam aufgrund der Brandenburger Situation sich unter den vielen Krankheiten nur die leichteste heraussuchte und beanstandete und die Klägerin obsiegen ließ.

Nach einer aktuellen Meldung der Märkischen Allgemeinen Zeitung und den PNN vom 09.11.2013 will auch der Stahnsdorfer Gemeinderat die eben beschlossene Satzung wegen dem kuriosen Abstimmungsergebnis anfechten.

Grosser/Meinecke


Ergänzende PNN-Meldungen:

PNN 30.10.2013
PNN 04.11.2013
PNN 06.11.2013
PNN 07.11.2013
PNN 08.11.2013
PNN 09.11.2013

 

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.