Obsiegt durch Vergleich

Obsiegt durch Vergleich

Im Februar 2016 legten 24 Mitglieder unseres Vereins beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage gegen überhöhte Schmutzwassergebühren für den Abrechnungszeitraum Oktober 2014 bis September 2015 ein. Unser damaliges Argument war ein wesentlich zu hoher Ansatz der Eigenkapitalverzinsung von insgesamt 400 T€. Dadurch war nach unserer Abschätzung die Kalkulation der von der MWA GmbH beauftragten Fa. Göken und Pollack von 4,17 €/m³ um ca. 60 Cent/m³ zu hoch.

Das war unsere zweite Klage gegen den WAZV „Mittelgraben“ wegen fehlerhafter Kalkulation. Über den Ausgang unserer ersten Klage, die wir zusammen mit dem IGV als Musterkläger organisierten, haben wir in den Beiträgen https://www.iwa-ev.de/stopp-fuer-ueberhoehte-abwassergebuehren/ berichtet.

In dem hier beschriebenen Fall lehnte der Zweckverband eine Musterklage jedoch ab, sodass 24 Einzelklagen verfasst wurden.

Am Donnerstag, den 24.Februar 2022 verhandelte das Verwaltungsgericht Potsdam in einer mündlichen Anhörung von über 3 Stunden zwei Klagen, stellvertretend für diese 24 Einzelklagen.

Neben der Eigenkapitalverzinsung, die das Gericht auf jeden Fall als wesentlich zu hoch beurteilte, kamen noch die nicht adäquaten Einstufungen der Grundgebühren für Wohngebäude und Gewerberäume nach Zählergrößen in der Satzung von 2009 und den nachfolgenden Änderungssatzungen zur Sprache, die nicht den Richtlinien eines Urteils des Oberveraltungsgericht Berlin-Brandenburg entsprachen. Inzwischen hat der Zweckverband diese Einstufung jedoch korrigiert (siehe Beitrag https://www.iwa-ev.de/klagen/). Im Zusammenhang mit der Eigenkapitalverzinsung verwies die Richterin auf das im Kommunalen Abgabengesetz formulierte und hier schon mehrfach erwähnte Prinzip der zwar kostendeckenden aber nicht kostenübersteigenden Kalkulation der Gebühren.

Weitere Punkte, die das Gericht als möglicherweise fehlerhaft ansah, waren die nicht nachvollziehbaren Betriebskosten der MWA GmbH, die Verwendung der Einnahmen des Zweckverbandes aus den Anschlussbeiträgen, die Kosten für die Hausanschlüsse ….
Wir gehen davon aus, dass die Mitglieder unseres Vereins bereit sind, rechtmäßig und kostendeckend Gebühren für die Entsorgung ihrer Abwässer zu entrichten. Deshalb haben wir dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich zugestimmt, ohne Satzungsänderungen und ohne den damit zusammenhängenden Aufwand der Neuberechnung, den Klägern eine pauschale Reduzierung der Gebühren um 15 % für den behandelten Zeitraum zuzubilligen. Das entspricht 62 Cent/m³ Schmutzwasser. Der Zweckverband hat unseren Forderungen zugestimmt, alle mit dem Prozess angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten zu übernehmen.

Das Gericht wird nun in einem Verhandlungsprotokoll die Ergebnisse zusammenfassen das Vergleichsangebot formulieren und beiden Seiten zur Kenntnis bringen. Es beschloss ebenfalls, dieses Verhandlungsergebnis auf die weiteren 22 Klagen ohne öffentliche Verhandlung anzuwenden. Weiterhin regt das Gericht an, dass beide Parteien dieses Vergleichsangebot auch für die noch beiden ausstehenden Verhandlungen der Klagen aus den Jahren 2017 (Abrechnungszeitraum 10/2015 bis 9/2016) und 2020 (Abrechnungszeitraum 10/2018 bis 12/2019) annehmen.

Die Gegenseite bedingte sich aus, dieses Angebot erst in der Verbandsversammlung am 9. März 2022 bestätigen zu lassen. Das Ergebnis der Verbandsversammlung muss bis zum 11. März dem Gericht vorliegen. Eine Auszahlung der Rückerstattung von 15 % der entrichteten Gebühren soll bis Ende April 2022 über unseren Rechtsanwalt Herrn Zeutschel erfolgen.

Wir werden hier das Gerichtsprotokoll mit dem Vergleichsvorschlag der Öffentlichkeit vorlegen.

Helmut Grosser und Heinrich Petzold

 

COVID-19-Grafik

Die in den letzten Berichten begonnene Information zur Entwicklung der COVID19-Seuche in unserem Einzugsbereich werden wir hier möglichst täglich aktualisieren.

Nach dem steilen Anstieg der Infektionen seit Dezember 2021 beginnen jetzt seit einigen Tagen auch die Infektionszahlen in Potsdam-Mittelmark und unseren Gemeinden Michendorf und Nuthetal zu sinken. Die Gesamtzahl der COVID-Infektionen im Land Brandenburg und Landkreis Potsdam-Mittelmark nach den offiziellen Zahlen liegt bei etwa 20 % der Gesamtbevölkerung der jeweiligen Region, in anderen europäischen Ländern in der gleichen Größenordnung oder auch beträchtlich darüber, z. B. Dänemark bei etwa 50 %, die Dunkelziffer möglicherweise erheblich höher.

Seit Ende Februar verlangsamt sich in den meisten Bundesländern und auch in Landkreisen von Brandenburg der Abfall der Inzidenz oder es ist bereits ein Wiederanstieg zu beobachten.

Die aktuelle Sterberate in vielen Bundesländern ist gegenwärtig auf einem ansteigenden Ast, der sich gegenwärtig abflacht Es gibt dabei z.T. große Unterschiede zwischen den Bundesländern aber auch zwischen den Ländern in Europa, in Dänemark ist sie etwa 3-mal größer als in Deutschland, in der Schweiz aber nur halb so groß bezogen auf die Einwohnerzahl.

Gemeldete Corona-Infektionen innerhalb 7 Tagen je 100.000 Einwohner (Inzidenz) in den Gemeinden Michendorf und Nuthetal (rot), sowie Potsdam-Mittelmark (blau). Verstorbene an Covid-19 in Potsdam-Mittelmark innerhalb der letzten 7 Tagen je 1.000.000 Einwohner (schwarz). Daten: Landkreis Potsdam-Mittelmark, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und MSGIV Brandenburg, Stand 8.3.2022, 24°° Uhr, wird fortgesetztnin unserem nächsten Beitrag https://www.iwa-ev.de/vergleich-zugestimmt/ .

Die aus den Quelldaten entnommenen Tageswerte sind gleitend über 7 Tage gemittelt um die systematischen Wochentagschwankungen etwas auszugleichen.
Helmut Grosser

 

 

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.