Politiker vor der Landtagswahl 2014

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Bernau, 30. August 2014.

Politiker vor der Landtagswahl 2014

„Das Wasser-Netz“ – Aktionsbündnis der Brandenburger Bürgerinitiativen für bezahlbares Wasser – lud am 30. August 2014 Politiker von sechs Parteien, die sich am 14. September in Brandenburg zur Wahl stellen, nach Bernau ein. Es sind Fragen zur Wasserpolitik vorbereitet worden, die uns in den letzten fünf Jahren intensiv beschäftigten und weiter beschäftigen werden. Der Ort war dafür sehr gut gewählt worden, da es den Bernauer Bürgern durch ein Bürgerbegehren gelang, ihren Bürgermeister Herrn Hubert Handke (CDU) am 30. März 2014 genau wegen seiner Politik im Wasser- und Abwasserverband (WAV) Panke/Finow abzuwählen. Ein Zeichen für ganz Brandenburg setzten auch die seit Juli 2013 stattfindenden wöchentlichen Dienstagsdemos in Bernau. Ein möglicher Grund dafür, dass der erwartete Herr Wichmann (CDU) nicht anreiste.

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v.l.n.r. Thomas Kaiser (Wassernetz), Gregor Beyer ( MdL, Vors. FDP), Christoph Schulze (MdL, Spitzenkandidat Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler, Vilma Niclas (Rechtsanwältin, Wassernetz), Stefan Ludwig (MdL, Die LINKE), Manfred Richter (MdL, SPD), Alexander Holweger (Barnim, Bündnis 90/Die Grünen), Andreas Neue (Bürgerinitiative Bernau).

In der online-Ausgabe der Märkischen Oderzeitung (MOZ 31.08.2014) gibt es zu dieser Veranstaltung eine recht ausführliche Berichterstattung mit Kommentaren und Leserzuschriften. Außerdem findet man unter http://www.ustream.tv/channel/wasser-netz ein Video. Hierzu möchten wir einige wichtige Ergänzungen vornehmen.

Neben den vier vorbereiteten Fragen (Wassernetz – Bernau Einladung) gab es am Schluss die Zusatzfrage, ob die jeweilige Partei einer Normenkontrollklage beim Brandenburger Verfassungsgericht zustimmen würde um im Nachhinein die Verfassungsmäßigkeit des am 5. Dezember 2013 geänderten Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) zu prüfen. Dazu wären die Unterschriften von mindestens 18 Landtagsabgeordneten notwendig. Möglich wäre das noch bis zum 05. Dezember 2014. Sicherlich wäre das nur ein symbolischer Akt, da brandenburgische Richter im gegenwärtigen Verfassungsgericht maßgeblich am Zustandekommen sowohl der ersten verfassungswidrigen Fassung im Jahre 2004 und an den folgenden, weiterhin umstrittenen Gesetzesänderungen von 2009 als auch von 2013 mitarbeiteten. Im „Nebenjob“ sind sie teilweise als Rechtsanwälte von Zweckverbänden tätig.

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Stefan Ludwig (Die Linke) steht unter Regierungswang.

Wie schon berichtet waren bisher nur die 8 Mitglieder der FDP-Fraktion und Herr Schulze zur Unterschrift bereit. Für die nächste Wahlperiode lehnte der Vertreter der SPD eine Überprüfung entschieden ab. Herr Ludwig (Die Linke) kann einer Überprüfung auch nicht zustimmen, da Die Linke das Gesetz mitbeschlossen hat. In diesem Zusammenhang fiel der bemerkenswerte Satz „Man kann doch nicht gegen bestehende Gesetze stimmen“. Offensichtlich haben einige Abgeordnete nicht verstanden, dass sie die Gesetze machen und nicht irgendwelche Rechtsanwälte, Beamte oder sonstige Vertreter. Das lässt aber auch erahnen, wie Gesetze zustande kommen (siehe unten). Herr Holweger (Bündnis 90/Die Grünen) aus Panketal stimmt einer Normenkontrollklage zu, nur, er ist nicht im Landtag.

DSC01884aBündnis90/Die Grünen schickten „Altanschließerfreund“ Alexander Holweger (links) ohne Stimme, Herr Richter (rechts) besitzt auch kein Mandat von der SPD mehr.

Eine Teilnehmerin aus Mecklenburg-Vorpommern sprach das Problem der Musterklagen in Brandenburg an, mit dem sich keine der anwesenden Parteien mit Taten rühmen konnte. In Brandenburg wurde es von SPD/Die Linke abgelehnt, Musterklagen als Pflicht im Gesetz zu verankern, wie es in anderen Bundesländern üblich ist, denn Musterklagen entlasten die Gerichte, sparen Prozesskosten für Kläger und Beklagte usw. Das will man nicht, sondern sich immer noch eine Rückzugsmöglichkeit aus Musterklagen offen lassen.

Aus diesem Teil kann man nur schlussfolgern: die Altanschließer haben bei den Parteien keine wirkliche Unterstützung. Die einen wollen nicht, die anderen können nicht.

Insgesamt gab es sehr viel Kritik zum gebrochenen Wahlversprechen der Linken und ihr Verhalten bei der Änderung des KAG im November 2013. Begründet wird das damit, dass sie sich gegenüber dem Koalitionspartner nicht durchsetzen konnten. Es gab allerdings mehrfach die Möglichkeit aus der Koalition auszusteigen oder auf den Partner Druck auszuüben (z. B. bei der Wahl von Dietmar Woidke als Ministerpräsident). Allerdings wurde vom Publikum das Verhalten von Bündnis90/Die Grünen nicht bemängelt, obwohl die sich ohne Not in dieser Frage von der Opposition zurückzogen und sogar mehr als 25 Jahre Fristverlängerung forderten. Sie votierten für 30 Jahre, aus Sorge um die Staatsfinanzen. Auch für diese Veranstaltung war symptomatisch, die CDU blieb sich treu und der Veranstaltung fern, da sie sich ihrer Rolle bei diesem Theater möglicherweise bewusst war. Bündnis 90/Die Grünen schickten einen nichtgewählten Kandidaten aus der Kommunalwahl am 26. Mai 2014, der genau wie Herr Richter (SPD) zur Wahl am 14.September gar nicht antritt. Vielleicht hat das Publikum diesen Betrug wenigstens im Nachhinein bemerkt. Christoph Schulze hat sich inzwischen auch von diesem grünen Verein verabschiedet.

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Der Chef der Brandenburger FDP Herr Beyer kam den Anliegen der Altanschließer sehr nahe. Allerdings warnte er auch ausdrücklich davor, wie einige Eiferer vorschlugen, die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung ähnlich wie Strom oder Telefon zu privatisieren.

Am Rande berichtete Herr Christoph Schulze, 2004 noch Abgeordneter der SPD (ND 20.05.2014), wie vor 10 Jahren unter der Regierung Platzeck/Schönbohm das Gesetz zur Abzocke der Altanschließer entstand. Ganz schnell wurde von Ministerialbeamten eine Tischvorlage verteilt, die noch keiner von den Abgeordneten gekannt haben soll. Darin soll das folgenschwere Wort „rechtswirksam“ in das KAG eingeschmuggelt worden sein, womit die Beitragspflicht für alle Zeiten entstehen, vergehen und wiederentstehen kann, also Verjährung nie eintreten kann. Bereits jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass so etwas mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar ist. Es ist kaum zu glauben, aber dieselben Leute, die uns über zehn Jahre lang nach einer verfassungswidrigen Vorschrift abkassieren ließen, genau diese fügten nun in das Gesetz ein, dass so etwas nicht ewig dauern dürfe, sondern nur 25 Jahre. Offensichtlich vertraut die Mehrheit der Parlamentsmitglieder immer noch jenen Autoren der Tischvorlage von damals.

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Christoph Schulze, 2011 aus der von ihm mitgeründeten Brandenburger SPD (SDP), von 2011 bis 2013 fraktionslos, Bündnis 90), dann bei Bündnis 90/Die Grünen. Zu den Wahlen 2014 kandidiert er aber als Spitzenkandidat für die
Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen/Freie Wähler.

Nun zum optimistischen Teil. Wie Frau Niclas vom Wassernetz berichtete, liegen inzwischen beim Bundesverfassungsgericht 5 Beschwerden in Sachen Altanschließer und Verjährung vor. Bleiben die Damen und Herren in den roten Roben bei ihrer bisher geäußerten Meinung, dann werden die Altanschließer keine Anschlussbeiträge zahlen müssen. Ob der brandenburgische Gesetzgeber sich dann auch mal von den richtigen Fachleuten beraten lassen wird, scheint nach den bisherigen Erfahrungen nicht sicher.

 Fazit 1: Die einen wollen nicht, die anderen können nicht.

Den Organisatoren vom „Wassernetz“ und denen vor Ort gilt unser Dank für das Zustandekommen dieser aufschlussreichen Veranstaltung.

Die gegenwärtige Initiative des „Wassernetzes“ zur Erhöhung der Transparenz der Kalkulation von Gebühren für Trink- und Abwasser befürworten wir außerordentlich. Beispielsweise gelang es der Verbandsversammlung vom WAZV “Mittelgraben” (Nuthetal/Michendorf) am 10. September 2014 durch kritische Durchsicht der Kalkulationsposten einstimmig zu beschließen, die Kubikmeterpreise für Trink- und Abwasser ab den 01.Oktober 2014 auf 1,82 € (brutto) bzw. 4,17 € zu senken (siehe auch PNN 10.09.2014). Das ist eine Verringerung um 14% bzw. fast 10 % gegenüber dem laufenden Jahr. Grund dafür soll u.a. eine Verlängerung des Abschreibungszeitraumes von Rohrleitungen von 30 auf 40 Jahre sein, sagt Herr von Streit, Geschäftsführer der Dienstleistungsfirma.

Fazit 2: Kommunal wählen hilft doch, jetzt auf zur Landtagswahl!

 Helmut Grosser und Werner Wienert

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.