Potsdamer Stadtsumpf entwässern

Potsdamer Urteil

Am 22. Mai 2019 fällte das Potsdamer Verwaltungsgericht ein bemerkenswertes Urteil. Das städtische Unternehmen EWP Energie und Wasser Potsdam GmbH wurde in den Jahren 2011 bis 2014 mehrfach von Bürgern der Stadt Potsdam wegen überhöhter Gebühren für Trinkwasser und Schmutzwasser in den Jahresabrechnungen 2010, 2011 und 2012 beim Verwaltungsgericht Potsdam verklagt.

Das Gericht fasste am 07. März 2019 alle Klagen zu einem Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 K 6/14 zusammen und schließlich auch am 22. Mai 2019 den Mut, diese zu verhandeln und erließ das Urteil: Die Kläger hatten Recht, zusammengefasst von MAZARS 2019.

Was war geschehen?

Wie viele Kommunen hatte sich Potsdam in den 90iger Jahren für die Privatisierung der Herstellung des wichtigsten und sensibelsten Nahrungsmittels Trinkwasser und der damit verbundenen Abwasserentsorgung interessiert. 1998 kam es im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft zu einem Verkauf von 49% der Wasserbetrieb Potsdam GmbH (WBP), die sich bis dahin zu 100 % in den Händen der Landeshauptstadt Potsdam befand. Partner war die EURAWASSER GmbH & Co. KG, ein Gemeinschaftsunternehmen der beiden Großkonzerne Thyssen-Krupp und der Suez Environmental, ein französischer börsennotierter Konzern in der Umweltbranche. Das Geschäft wurde besiegelt mit insgesamt dreizehn Verträgen und einem Kaufpreis von 167 Millionen DM. Zur gleichen Zeit sind die Emissäre dieser Firmen auch in Berlin unterwegs, um sich dann 1999 eine Beteiligung an den Berliner Wasserwerken zu sichern. Hier war auch RWE mit von der Partie. Alles nach dem Rostocker Modell, denn Rostock war 1992 unter Führung eines SPD-Oberbürgermeisters Vorreiter bei diesen Privatisierungsgeschäften. Es wurden Renditen zwischen 5 und 10 % erwartet, zwar keine Spitzenrendite aber dafür ein langfristiges Geschäft mit Laufzeiten von 20 bis 25 Jahren, ohne Konkurrenz und mit in Geheimverträgen abgesicherten staatlichen Garantien. Offizielles Ziel der Teilprivatisierung des WBP war die Sanierung des städtischen Haushaltes, die Abführung der jährlichen Gewinne an die Landeshauptstadt.

Re-Kommunalisierung

In Potsdam bemerkte man den Pferdefuß dieser Verträge an den steigenden Gebühren (von anfangs 6,85 DM/m³ auf im Jahr 2000 geplante 10,18 DM/m³) und dem vorgesehen Personalabbau sehr schnell und bereits nach zwei Jahren kam es am 19. Juni 2000 zu einer Re-Kommunalisierung des WBP in 100%iges Eigentum der Stadt. An dessen Ende stand 2002 die Fusion der Wasserbetrieb Potsdam GmbH mit der Energieversorgung Potsdam GmbH zur Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) und deren Eingliederung in die Stadtwerke Potsdam GmbH, die 100%iges Eigentum der Landeshauptstadt ist. Die EWP selbst lag allerdings nur zu 65 % in der Händen der Stadtwerke, der Rest gehörte E.ON Energie Deutschland GmbH und der E.DIS AG.

Allerdings galten weiterhin die 1998 auf 20 Jahre geschlossenen Verträge. Durch den Rückkauf der Anteile, die EURAWASSER durch die Privatisierung erworben hatte, mussten nun die Stadtwerke Potsdam ab 2000 die Bankkredite, mit denen EURAWASSER die Privatisierung finanzierte, weiter bedienen.

Paffhausen, der diesen Prozess bis 2011 in diversen Funktionen* begleitete, charakterisierte in seiner Dissertation 2010 an der Universität Potsdam die Beteiligung der privaten Gesellschafter an dem Wassergeschäft in Potsdam als reine Finanzinvestition in Form einer jährlichen Ausschüttung einer Mindesttantieme. Das fließt nun alles in die Gebühren für Trink- und Abwasser ein. Diese Teilprivatisierung der Wasserbetriebe wirkt also wie eine Kreditaufnahme der Stadt Potsdam zu denkbar schlechten Bedingungen, die nun über die Gebühren für Wasser und Abwasser abgerechnet wird. Wozu der Kredit in Form eines „Verkaufserlöses“ letztendlich verwendet worden ist müsste weiter untersucht werden.

Wassergebühren

Und die Gebühren stiegen trotz Rekommunalisierung bis 2012 schrittweise weiter:

Gebühren laut Amtsblatt Potsdam, Erlöse laut Urteil VG 8 K 6/14.

Die Grundgebühren sind allerdings seit 2002 konstant bei 33,72 €/Jahr (kleinste Zählergröße) für Trinkwasser und 90,00 €/Jahr (niedrigster Satz) für Schmutzwasser geblieben und werden pro Wasserzähler berechnet. Damit liegt Potsdam mit an der Spitzer der wassergebühren in der Bundesrepublik.

Gewinne

Allein aus dem Wassergeschäft ergaben sich damit nach Recherchen des Gerichts nur für diese drei Jahre 2009 bis 2010 Einnahmen von 137.798.000 Euro. Die Stadt Potsdam weigerte sich die obige Zahl der Höhe der Erlöse aus Gründen des Geschäftsgeheimnisses zu bestätigen und weiterführende Informationen dem Gericht zu liefern. Sie ständen der Stadt nicht zur Verfügung.

Weiterhin stellte das Gericht fest, dass die EWP in diesen drei Jahren etwa 12,4 d Mio. € an einen Gläubiger (sicherlich eine Bank, über die der Rückkauf abgewickelt wurde) zurückgezahlt hat, 7,8 Mio. € an Gesellschafter (Dividende?), ausgezahlt, 23,8 Mio. € Gewinn an die Stadtwerke überführt und 2,4 Mio. € als Rücklage gebildet hat. Diese Beträge sind allerdings nicht nur aus dem Wassergeschäft entstanden, sondern enthalten auch Gewinne aus dem Strom- und Gasgeschäft der EWP. Eine Trennung der einzelnen Geschäftsfelder ist nicht vorgenommen worden. Falls aber z. B. nur 5 % der 2008 an die Stadtwerke übertragenen Gewinne (6,5 Mio. €) aus dem Trinkwassergeschäft stammen, müssten sich diese 325.000 € bei einer kalkulierten Trinkwassermenge von 7.85 Mio. m³ um 4 Cent gebührenmindernd auf die Trinkwasserkalkulation von 2010 auswirken. Für die nächsten beiden Jahre betrüge diese Minderung 5,4 und 6,5 Cent bei Trinkwasser. Dazu käme dann auch noch eine Reduzierung bei den Schmutzwassergebühren um ähnliche Beträge. Diese Angaben beruhen aber nur auf Annahmen/Schätzungen, da sich die verantwortlichen Stellen weigerten, entsprechende Unterlagen dem Gericht auszuhändigen. Begründungen: nicht bekannt, liegen nicht vor, Geschäftsgeheimnis.

Als zweites gebührentreibendes Element stellte sich durch die Recherchen des Potsdamer Verwaltungsgerichts heraus, dass die Stadt aus den Einnahmen der EWP-GmbH über die Stadtwerke Gelder für die Subventionierung des Öffentlichen Nahverkehrs in die ViP Verkehrsbetriebe Potsdam GmbH (100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke GmbH) abzweigt, allerdings nicht nur aus dem Wasser-. sondern auch aus dem Strom- und Gasgeschäft. Für das Wassergeschäft ist das nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) des Landes Brandenburg verboten. Der Vorschlag im Bürgerhaushalt 2018/19, diese Subvention abzuschaffen ist abgelehnt worden.

Gesetze

Das Gericht urteilte eindeutig dass die Gebührensätze mit dem Grundsatz des Kostenüberschreitungsverbotes, verankert im § 6 des Kommunalabgabegesetzes des Landes Brandenburg, nicht vereinbar sind. Nach dieser Bestimmung sollen die veranschlagten Gebühren die voraussichtlichen Kosten nicht übersteigen. Das Gericht weist im Weiteren auch darauf hin, dass Kostenüberdeckungen im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden müssen, d.h. im Klartext: 1. Gebühren dürfen nicht vorsätzlich zu hoch angesetzt werden und 2. Falls sie aus nicht vorhersehbaren Gründen doch zu hoch waren müssen die Überschüsse im übernächsten Abrechnungszeitraum an den Kunden in Form einer Gebührensenkung zurückgezahlt werden. Dies wurde auch in den von unserem Verein initiierten Trinkwasser- und Abwasserprozessen und dessen Urteilen im Juli 2015 und Juni 2017 von den Gerichten bestätigt.

Skandale

Neben der Subventionierung des öffentliche Nahverkehrs mit Hilfe überhöhter Wassergebühren wurde bekannt, dass durch die Personalunion von Aufsichtsratsmitgliedern der EWP und Funktionen in Potsdamer Fußballvereinen, die jährliche Verschwendung von 5000 m³ Trinkwasser für eine Kanusprintveranstaltung im 300 m langen Potsdamer Stadtkanal und üppige Stadtfeste. Seit Jahren stolpern die Stadtwerke Potsdam mit den Töchtern EWP und STEP Stadtentsorgung Potsdam GmbH von einem Skandal in den anderen, fliegende Wechsel in den Geschäftsführungen, Verdacht von Vetternwirtschaft, Untreue, überhöhte Gehälter und Abfindungen. Gerichtliche Klärungen dieser Vorgänge wurden immer durch Vergleiche verhindert und Erklärungen aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen unterbunden. Als einzige Maßnahme einer „Ahndung“ ist die freiwillige Spende von wahrscheinlich 35.000 € eines ehemaligen Geschäftsführers der EWP bekannt geworden. Aktuell erregt eine sexistische Plakatwerbung der Stadtwerke GmbH die Gemüter.

Die Stadt Potsdam akzeptiert das Urteil nicht und hat beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen das Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam Berufung eingelegt. Die Zulassung der Berufung begründet das Gericht mit der obergerichtlichen Klärung einer Gewinnerzielung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die rot-grün-rote Stadtregierung steht dabei offensichtlich auf dem Standpunkt, dass sie mit überhöhten Trinkwasser- und Abwassergebühren, also der absoluten Grundversorgung aller Bürger ihren Haushalt sanieren kann und hofft auf die Unterstützung des Oberverwaltungsgerichts. Es ist schon erstaunlich, da gerade die Parteien, die angeblich die sozial schwachen Schichten der Gesellschaft vertreten wollen, genau das Gegenteil davon praktizieren. Faktisch bedeutet das eine Erhöhung der jetzigen 7%igen Umsatzsteuer für Trinkwasser und eine Einführung einer Umsatzsteuer für Abwasser. Da hilf auch kein rot-rotes Bratwurstbraten zum Tag der Potsdamer Tafel. Man setzt damit auf die Vergesslichkeit der Wähler bei der Besetzung der Aufsichtsratsposten der Stadtwerke und der EWP GmbH und deren Kapriolen in den letzten drei Jahrzehnten. Da muss man sich über die aktuellen Wahlergebnisse nicht wundern. Einen wahrscheinlich fast vergessenen Höhepunkt bildete dabei die Aufstellung des oben zitierten ehemaligen und fristlos entlassenen Geschäftsführers bei der Kommunalwahl im Jahr 2014 als Kandidat der Partei DIE LINKE für das Stadtparlament.

Kommunalwahl Potsdam 25. Mai 2014, P PLUS TV 28. Mai 2014

Als das nicht klappte erhielt er dann einen Aufsichtsratsposten bei der Lausitz-Klinik Forst GmbH.

Eine besondere Farce stellt die aktuelle Antwort des Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt Herrn Rubelt auf den am 04.03.2020 in der Stadtverordnetenversammlung vorgebrachten Antrag von BVB/Freie Wähler Potsdam dar. Der Vorschlag, den aktuellen Gebührenbescheid für Trinkwasser und Abwasser als vorläufigen Bescheid zu verschicken, um den Bürgern bis zur gerichtlichen Klärung weiter Widersprüche und der Stadt und dem Bürger Prozesskosten zu ersparen wurde rundweg abgelehnt.

Stadtverordnetenversammlung in Potsdam 4. März 2020

Was heißt das für die Wasserkonsumenten?

Die Stadtwerke Potsdam GmbH und ihre Tochter Energie und Wasser GmbH lassen sich sowohl die Trinkwasserversorgung als auch die Entsorgung des Schmutzwassers über eine Gebührenerhebung finanzieren. Deshalb erhalten gegebenenfalls nur die Bürger ihr Geld zurück, die dem konkreten Gebührenbescheid für Trinkwasser und Schmutzwasser innerhalb eines Monats widersprochen haben und auch gegen den darauf folgenden Widerspruchsbescheid (Ablehnung des Widerspruches) innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht einreichten. Für die restlichen Wasserkunden ergibt sich aber der Vorteil, dass sich die bei der EWP angehäuften Überschüsse an die Kunden in Form einer zukünftigen Gebührensenkung zurückgegeben werden müssen. Damit will der Gesetzgeber eigentlich verhindern, dass mit dem wichtigsten Grundlebensmittel des Menschen, dem Trinkwasser Gewinne erzielt werden, die der Versorgungsbetrieb nach Gutdünken einsetzen kann. Das ist allerdings im Fall von Potsdam geschehen. Als einzige Urteilsbegründung steht der Einsatz der Gewinne als Subvention des Öffentlichen Personennahverkehrs Potsdam. Dass zusätzlich noch Gewinne an Anteilseigner und für die Abzahlung eines Kredites abgeschöpft worden sind ergibt sich nicht aus dem Urteil. Offensichtlich hat man keine Schlussfolgerungen aus den „Altanschließerprozessen“ gezogen. Man kann es auch als erneuten Versuch interpretieren, im Kommunalabgabegesetz und der Kommunalverfassung die Paragraphen zu streichen, die verhindern sollen aus den wichtigsten Bedürfnissen aller Menschen Kapital zu schlagen, auch wenn es teilweise für die Subventionierung des ÖPNV eingesetzt wird. Dazu gäbe es sicherlich andere Quellen, die einer rot-grün-roten Stadtregierung besser zu Gesicht ständen. Die Vermutung liegt aber nahe, dass auch dieser Prozess erst beim Bundesverfassungsgericht entschieden wird.

* Geschäftsführer der ehemaligen EVP Energieversorgung Potsdam GmbH, Geschäftsführer der EWP Energie und Wasser Potsdam GmbH, Geschäftsführer der Stadtwerke Potsdam GmbH, Gesellschafter der STEP Stadtentsorgung Potsdam GmbH u.a.

Helmut Grosser, Rehbrücke

 

Weiterführende Informationen

TAZ 29.11.1992: Wasser in Rostock privatisiert.
Berliner Wasserbetriebe 2006: A. Passadakis: Von Kommerzialisierung und Teilprivatisierung zu einem öffentlich-demokratischen Wasserunternehmen.
PNN 07.11.2008: Der Aufsichtsrat. Schweigepflicht für Mitglieder.
ND 22.03.2008: Dominanz der Multis aus Frankreich und Deutschland. Rekommunalisierung der Wasserversorgung ist schwer, aber möglich.
TAZ 29.10.2010: taz enthüllt Berlins Geheimverträge. Die räuberische Wasser-Privatisierung.
TAZ 11.11.2010: Offenlegung der Wasserverträge 2.0. Senat schenkt reines Wasser ein.
PNN 21.11.2011: Linke lenkt bei EWP ein. Neuer Aufsichtsrat vor Chefposten-Entscheidung.
DÖV 2012 Heft 9 Bauer: H. Bauer und K.P. Sommermann: Zukunftsthema „Rekommunalisierung“.
KWI Schriften 2012: H. Bauer und Ch. Büchner: Rekommunalisierung öffentlicher Daseinsvorsorge.
Tagesspiegel 16.06.2012: Geldsegen für Paffhausen. Ex-Stadtwerke-Chef bekommt Millionenabfindung.
PNN 08.09.2012: Potsdamer Affäre. „Fremdnützige Untreue“.
Tagesspiegel 09.09.2012: Paffhausen muss nicht vor Gericht. Ex-Stadtwerke-Chef zahlt fünfstelligen Betrag.
Die Linke 2016: In der Stadtverordnetenversammlung Potsdam.
PNN 06.06.2016: Neuer Skandal bei den Potsdamer Stadtwerken.
PNN 07.06.2016: Untreue-Verdacht bei den Stadtwerken Potsdam. Stadt verteidigt Kurs in SWP-Skandal.
MAZ 08.06.2016: Die Protagonisten in der Stadtwerke-Affäre.
PNN 09.06.2016: Hintergrund zum Stadtwerke-Skandal. Was Petra V. verdiente.
PNN 16.06.2016a: Potsdamer Stadtwerke-Skandal weitet sich aus. Doch kein längerer Vertrag für Stadtwerke-Chef Böhme?
PNN 16.06.2016b: Chronik zu Potsdamer Stadtwerke-Affären. Die Stadtwerke – und ihre Affären.
PNN 20.06.2016: Vorläufige Führungsriege der Potsdamer Stadtwerke. Zweite Garde übernimmt vorläufig die Stadtwerke.
OZ 19.08.2018: Bis zu 24 Prozent: Wasser wird billiger.
PNN 26.07.2019: Gebührensatzungen offenbar fehlerhaft. Zweifel an Potsdams Wasserpreisen.
PNN 27.07.2019: Ein Einzelfall mit Auswirkungen Potsdams. Wassergebühren auf dem Prüfstand.
PNN 08.08.2019: Nach Gerichtsniederlage der Stadt. 60 Klagen gegen hohe Wassergebühren in Potsdam.
PNN 24.10.2019: Nach Urteil zu falschen Bescheiden. Potsdamer Vermieter wollen gegen Wassergebühren vorgehen.
PNN 13.12.2019: Umbau. Spitze der Stadtwerke Potsdam wird neu sortiert.
MAZ 17.02.2020: Wasserpreise in Potsdam. Streit um Wassergebühren geht in nächste Runde.
PNN 01.03.2020: Aufruf zum massenhaften Widerspruch.
PNN 03.03.2020: Sexistische Werbung in Potsdam. Eklat um Plakat der Stadtwerke.
PNN 04.03.2020: Debatten um Flüchtlingspolitik. Böllerverbote und hohe Wassergebühren.

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.