RÜCKZAHLUNG

Rückzahlung + Zinsen*

Liebe Wasserfreunde in Michendorf und Nuthetal,

im Mai 2021 wurde nach vielen Querelen zwischen dem WAZV „Mittelgraben“ und Mitgliedern unseres Interessenvereines ein Gerichtsstreit beendet, der 2015 mit über 400 Widersprüchen gegen Nacherhebungsbeiträge für den Anschluss an das öffentliche Abwassernetz begann. Entgegen allen Vereinbarungen wurden die Musterprozessabsprachen seitens des Zweckverbandes im Dezember 2018 gebrochen und begonnen, an alle Wasserkunden mit nichtbestandskräftigen Beitragsbescheiden Widerspruchsbescheide zu verschicken. Die betroffenen Bürger wurden damit gezwungen, innerhalb eines Monats persönlich Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam zu erheben. Beim Verstreichen der Frist wurde der 2015 erhobene Widerspruch automatisch ungültig, der Bescheid bestandskräftig und damit faktisch nicht mehr anfechtbar. Das Missachten einer getroffenen, in manchen Argumentationen sogar bestrittenen Musterprozessabsprache seitens des WAZV ist ein eklatanter Verstoß gegen die Bürgerinteressen und widerspricht dem Rechtsempfinden der Bürger. In Brandenburg sind wenige ähnliche Fälle bekannt geworden. Dieses Vorgehen wird dann angewendet, wenn abzusehen ist, dass der Zweckverband in einen Gerichtsprozess nicht obsiegen wird. Seine Kunden werden dann mit Widerspruchsbescheiden verunsichert um noch so viel wie möglich von den unrechtmäßig eingenommenen Beiträgen einbehalten zu können.

Gegenstand der Klage

In unserem Fall sind letztlich auch durch finanzielle und juristische Unterstützung durch unseren Interessenverein von den 400 Widersprüchen 62 Klagen übriggeblieben, von denen zwei am 5. März 2021 in einem öffentlichen Verfahren und der Rest im Mai dieses Jahres in einem schriftlichen Verfahren zugunsten der Kläger entschieden wurde. Inhalt der Klage war:

  1. In Anlehnung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015 die Gewährung des Vertrauensschutzes, sprich die „Verjährung“ das Anspruches des Zweckverbandes auf eine Beitragszahlung
  2. Falsche Berechnung der Höhe des Anschlussbeitrages
  3. Formal falsche Versendung von Widerspruchsbescheiden durch einen aus persönlichen Gründen zurückgetretenen Verbandsvorsitzenden des WAZV „Mittelgraben“ im Mai 2019.

Der Ausschlag für das positive Ergebnis für die Kläger war letztlich die falsche Berechnung des Anschlussbeitrages zum Zeitpunkt der Nacherhebung im Jahr 2015. Der Hauptfehler waren die „vergessenen“ Abschreibungen der Anlage zum Zeitpunkt der Nacherhebung. Eine inzwischen vom Zweckverwand in Auftrag gegebene Nachberechnung soll einen Betrag von 2,66 € pro Quadratmeter Anrechnungsfläche ergeben haben. Die Beitragssatzung des WAZV wurde durch das Gericht für ungültig erklärt. Damit traten die beiden anderen Argumente der Klage in den Hintergrund.

Rückzahlung

Gegenwärtig wird durch unseren Rechtsanwalt Herrn Zeutschel die finanzielle Rückabwicklung der Beitragszahlung als auch der Gerichts- und Anwaltskosten geregelt. Alle Kosten trägt der Zweckverband. Die Kläger erhalten den gesamten 2015 gezahlten Nacherhebungsbeitrag plus Zinsen*, Anwalts- und Gerichtskosten zurück. Man soll sich aber im Klaren sein, dass diese Gelder vorrangig aus den vorher eingenommenen überhöhten Kundengebühren stammen, und es sonst keinerlei negative oder gar juristische Folgen für den Verband und die Verantwortlichen gibt. Offensichtlich scheint es der Zweckverband problemlos verschmerzen zu können diese Gelder zurückzuzahlen, denn er spricht in der Beschlussvorlage vom 12. Mai 2021 von „überschaubaren“ 175.000 €. Ob in diesem Betrag auch alle Anwalts- und Gerichtskosten enthalten sind entzieht sich unserer Kenntnis.

Wir haben zwar unser Ziel erreicht, dass die übriggebliebenen Kläger in den Verfahren gegen die Nacherhebung obsiegt haben, aber der Zweckverband hat durch die überhöhten Beiträge der Nichtkläger und dem Klagedruck auf die Widerspruchsführer wahrscheinlich ein Mehrfaches der rückzuzahlenden Summen gewonnen. Allein wenn man sehr konservativ mit den 350 Grundstücken (=Anzahl der unbeklagten Widersprüche) mit einstöckigen Häusern, einen überhöhten Anschlussbeitrag von 1,13 €/m² (3,79 € – 2,66 €) und 1000 m³ Grundstücksfläche pro Grundstück rechnet, beträgt der „Gewinn“ für den WAZV etwa 400.000 €. Das nennt man dann „gut wirtschaften“ wie sich der ehemalige Brandenburger Innenminister Schröter (SPD) im Zusammenhang mit der Rückzahlung der Altanschließerbeiträge nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von 2015 ausdrückte.

Helmut Grosser

*Die Zinsauszahlungen bedürfen nach Recherchen des Autors noch einer Überprüfung.

 

COVID-19-Grafik

Die in den letzten Berichten begonnene Information zur Entwicklung der COVID19-Seuche in unserem Einzugsbereich werden wir hier im Abstand von 2 – 3 Tagen fortsetzen. Es besteht die Hoffnung, dass in den Sommermonaten sich die Infektionszahlen und die damit in Verbindung stehende Anzahl der Gestorbenen auf niedrigem Niveau stabilisiert. Beachtet werden muss allerdings, dass wir kein isoliertes Gebiet sind. Um den aktuellen Stand einzuordnen wird in der Grafik der gesamte Zeitraum seit Beginn 2020 abgebildet. Auf den generellen Verlauf hat das immer wieder in die Diskussion eingebrachte Argument der zeitlichen Änderung (Steigerung) der Testzahlen kaum Einfluss. In der Bundesrepublik sind die Testzahlen seit Anfang 2020 mit Einbrüchen zu Weihnachten und Ostern allmählich um etwa den Faktor 3,4 gestiegen, Zahlen für die Bundesländer sind mir nicht bekannt. Die aus den Quelldaten entnommenen Tageswerte sind gleitend über 7 Tage gemittelt um die systematischen Wochentagschwankungen etwas herauszufiltern.

Gemeldete Corona-Infektionen innerhalb 7 Tagen je 100.000 Einwohner (Inzidenz) in den Gemeinden Michendorf und Nuthetal (rot), sowie Potsdam-Mittelmark (blau). Verstorbene an Covid-19 in Potsdam-Mittelmark  innerhalb 7 Tagen je 1.000.000 Einwohner (schwarz). Daten: Landkreis Potsdam-Mittelmark, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und MSGIV Brandenburg, Stand 23.06.2021, 24°° Uhr (wird in unserem nächsten Beitrag https://www.iwa-ev.de/wieder-obsiegt/ fortgesetzt.

 

 

 

 

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.