Stopp für überhöhte Abwassergebühren

Liebe Mitstreiter,

im Oktober 2014 regte unser Verein an, der Verbrauchsabrechnung für Trinkwasser und dem Gebührenentscheid für Schmutzwasser für den Abrechnungszeitraum 2013/14 zu widersprechen. Aus Zuständigkeitsgründen gab es eine Prozesstrennung für Trink- und Schmutzwasser auf das Landgericht und auf das Verwaltungsgericht. Beide Prozesse waren sogenannte Musterprozesse, bei denen das IGV Institut für Getreideverarbeitung GmbH in Bergholz-Rehbrücke stellvertretend für 240 Widerspruchsführer auf Vorschlag und Kosten unseres Interessenvereins und mit Zustimmung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben“ als Musterkläger auftrat.

Der Widerspruch gegen die Trinkwasserabrechnung wurde bereits im Juli 2015 vom Landgericht Potsdam mit dem bekannten Ergebnis einer unrechtmäßigen Kalkulation (neues Wasserwerk) erfolgreich für die Nuthetaler und Michendorfer Bürger verhandelt (siehe https://www.iwa-ev.de/trinkwasserstreit/). Der Verband erstattete den Bürgern allerdings nur 10 Cent pro Kubikmeter entnommenes Trinkwasser. Da diese Rückerstattung nicht dem zu viel eingenommenen Betrag entsprach (https://www.iwa-ev.de/iinterpretations-streit/) und bisher keine nachträgliche Kalkulation durch den Verband durchgeführt wurde, hat der Vorsitzende unsers Vereins stellvertretend für alle Bürger im Einzugsgebiet erneut eine Klage eingereicht.

Am 28. Juni 2017 befasste sich das Verwaltungsgericht Potsdam mit der Kalkulation der Schmutzwassergebühren in Höhe von 4,61 € pro Kubikmeter im o.g. Abrechnungszeitraum. Auch diese Verhandlung endete für den Zweckverband mit einem Fiasko. Bereits die ersten beiden von unserem Rechtsanwalt Herrn Ingo Zeutschel (Kanzlei Zeutschel und Schröder, Potsdam) vorgelegten Argumente nämlich die ungerechtfertigte Einkalkulierung einer Unterdeckung von 187 T€ und unverhältnismäßig hohe Betriebs- und Instandhaltungskosten von 582 T€ bei der Kalkulation der Gebühren genügte dem Gericht diese zu verwerfen. Schon der Unterdeckungsbetrag erhöht die Schmutzwassergebühr unrechtmäßig um 28 Cent. Ferner kritisierte der Vizepräsident des Gerichtes massiv die widersprüchlichen und kaum nachvollziehbaren Berechnungen und übergebenen Unterlagen des Verbandes, was die Vorbereitung auf den Prozess erheblich erschwerte.

In der Folge der Gerichtsentscheidung müssen die 240 angefochtenen Schmutzwassergebührenbescheide aufgehoben und Geld zurückgezahlt werden. Ein Vergleichsangebot, mit dem das für den Verband desaströse Ergebnis der Verhandlung kaschiert werden sollte, wurde von unserem Rechtsanwalt Herr Zeutschel abgelehnt. Das resultiert aus den Erfahrungen vom o.g. Trinkwasserprozess hinsichtlich einer willkürlich festgesetzten Gutschrift von wenigen Cent ohne sogfältige Neukalkulation. Entweder der Verband kalkuliere neu und richtig, d. h. Beitrags-, Kostenerstattungs- und Gebührensatzung, oder er müsse eben sämtliche Schmutzwassergebühren für den betreffenden Zeitraum zurückzahlen, sofern Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt wurde, so RA Ingo Zeutschel.

Erinnern möchte ich an dieser Stelle auch an unsere Widersprüche gegen zu hohe Schmutzwassergebühren für die Abrechnungszeiträume 2014/15 und 2015/16. Unsere Vorschläge und Bitten zur Verminderung von Kosten (Durchführung von Musterprozessen, Zurückstellung der Widerspruchsbescheide bis zum Ende des hier besprochenen Prozesses) wurde durch den Zweckverband abgelehnt. Damit stehen in den nächsten Jahren insgesamt weitere 49 Einzelprozesse zur gleichen Problematik aber mit anderen Argumenten und Einwänden gegen die vom Zweckverband vorgelegten Kalkulationen an. Man kann nur hoffen, dass das Gericht anordnet, die Verfahren als jeweils einen Musterprozess zu führen.

Helmut Grosser

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.