Ein Jahr danach

„Altanschließerurteil1)“ – ein Jahr danach 1) Das war allerdings kein Urteil sondern ein Beschluss, auch betrifft es nicht nur die „Altanschließer“, sondern alle an ein Abwassersystem angeschlossenen Grundstückseigentümer. Das Bundesverfassungsgericht beschließt ohne Anhörung und ohne Verfahren in einer Kammer mit 3 Richtern, wenn die Sache klar und offensichtlich begründet ist. Liebe Mitstreiter, seit nunmehr einem … Weiterlesen

Der Verjährungstrick

Der Verjährungstrick Unser Anwalt Herr Zeutschel und unser Vereinsmitglied Herr Wienert haben herausgefunden, dass die für die Bescheidungsfrist für Abwasserbeiträge von Altanschließern (Verjährungshöchstfrist für Abgabebescheide) nicht wie gedacht und im Kommunalen Abgabegesetz von der Brandenburger Regierung am 20. November 2013 beschlossen, am 31. Dezember 2015 endet, sondern bereits 88 Tage davor. Diese Erkenntnis veröffentlichte die … Weiterlesen

Verfassungswidrige Vorschrift darf 15 Jahre angewendet werden

Am 20.11.2013 wurde das Kommunale Abgabengesetz geändert und schon wird neuer Wirrwarr angerichtet. Die Verjährungsfristen betragen – von diesem neuen Gesetz völlig unberührt – weiterhin 4 Jahre. Allerdings kann diese normale Frist bis heute durch diese bereits erwähnte und am 1.2.2004 eingeführte Vorschrift (vgl. BbgKAG, § 8, Ziffer 7, Satz 2) immer wieder vergehen und neu entstehen. Aber genau dazu hat das Bundesverfassungsgericht am 5. 3. 2013 und am 3.9.2013 verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.