Über den Verein

Über den Interessenverein für Wasser und Abwasser e.V.

Der Interessenverein für Wasser und Abwasser wurde am 28.10.1999 als „Interessenverein der Kleinkläranlagen- und Sammelgrubenbesitzer“ gegründet und ist am 15.03.2000 unter der Nummer VR 2063 beim Amtsgericht Potsdam eingetragen worden.

Der Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittelgraben“ hat mit seiner zum 01.10.1999 in Kraft getretenen Satzung für alle Besitzer von Sammelgruben und Kleinkläranlagen eine Grundgebühr in der Höhe von 180 DM/Jahr gefordert. Das wollten sich viele Grundstücksbesitzer nicht gefallen lassen und gründeten diesen Verein. Im Laufe der Zeit stellte sich heraus, daß weitere Kostenungereimtheiten in den Kalkulationen des WAZV zu vermuten sind.

In der Gemeinde Saarmund gab es Streitigkeiten mit dem WAZV hinsichtlich der Forderungen zu Baukostenzuschüssen für Trinkwasserleitungen. So hatten immer mehr Bürger Interesse an der Zusammenarbeit mit dem Verein. Sie suchten Unterstützung bei ihren Anliegen.

In einer öffentlichen Mitgliederversammlung am 05.09.2000 wurde der Beschluß gefaßt, den Aufgabenbereich des Vereins weiter zu fassen und den Namen des Vereins in „Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.“ zu ändern. Diese Änderungen wurden am 05.10.2000 ins Vereinsregister eingetragen.

Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder in allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Wasserversorgung und der Abwasserbehandlung stehen.

  • Unterstützung seiner Mitglieder in allen Fragen im Zusammenhang mit der Wasserver- und Abwasserentsorgung.
  • Unterstützung seiner Mitglieder gegen Erhebung unrechtmäßiger Gebühren und ungerechtfertigter Anschlußbeiträge.
  • Wasser sparen muss sich wieder lohnen: – Abschaffung der Grundgebühren. Wer viel verbraucht, muss auch viel bezahlen – Wohnungsleerstand darf nicht mit Grundgebühren belastet werden – Klare, überschaubare und nachvollziehbare Abrechnungen.
  • Wasser – Kreislauf des Lebens – Gereinigtes Abwasser muss in der Region verbleiben und genutzt werden. Es spart wertvolles Trinkwasser – Nutzung von Sammelgruben und Kleinkläranlagen nach den Bedürfnissen der Grundstücksbesitzer und Mieter
  • Suche nach Möglichkeiten für den Aufbau dezentraler biologischer Kleinkläranlagen, speziell in Außenbereichen und lockeren Bebauungen, Unterstützung bei Antragstellungen.
  • Mithilfe bei der Beantwortung von Schreiben, Widersprüchen, bei Geldrückforderungen u. ä. im Zusammenhang mit dem WAZV „Mittelgraben“.
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über Arbeiten des Vereins, über neue gesetzliche Regelungen und Verordnungen im Land Brandenburg Wasser und Abwasser betreffend.

Auf dem Gebiet der Abwasserentsorgung wurde das Verwaltungsgericht zu verschiedenen Entscheidungen angerufen:

  • Klärung der Gesetzmäßigkeit der Grundgebühren für Abwassergruben und Kleinkläranlagen.
  • Klärung der Gesetzmäßigkeit der Grundgebühren für leitungsgebundene Abwasserentsorgung.
  • Überprüfung der Satzungen zu Anschließungsbeiträgen.
  • Klärung von Lösungen für hauseigene Wasserversorgungsanlagen unter dem Aspekt der Abwasserentsorgung nach dem Trinkwassermaßstab bei Sammelgruben.
  • Rechtmäßigkeit Erhebung von Verwaltungsgebühren für „Gartenwasserzähler“.

In all diesen Fragen wurde den Mitgliedern unseres Vereins Recht zugesprochen.

Jahrelanger Streit zwischen Bürgern und Amtsverwaltung um die Kosten für Wasseranschlüsse in Saarmund. Wie wird der Friede in Saarmund wieder hergestellt ?

Vor Jahren schwelten in Saarmund Querelen um die Kosten der Wasseranschlüsse, die nach der Wende erfolgten. Die Geschichte ist nun um ein Kapitel länger geworden.
Ein schweres Erbe für die neue Gemeinde Nuthetal und zusätzliche Kosten für die Finanzierung der Anwälte bei den leeren Kassen.

In der Zeit von 1992 bis 1995 wurde in Saarmund eine Trinkwasserleitung verlegt. Die Gemeindevertretung hatte damals einen Einheitspreis von 2.300,-DM für jeden Wasseranschluss beschlossen. Dieser Betrag wurde auch von allen gezahlt. Im April 1995 trat Saarmund dem Abwasserzweckverband „Mittelgraben“ WAZV bei. Im Februar 1998 verschickte der WAZV Bescheide an die Saarmunder und forderte 2.996,- DM je Wohneinheit Baukostenzuschuss für den Bau der Trinkwasserleitung, für die er keine Leistungen erbracht hat. Über 40 Bürger witterten Betrug und zahlten nicht. Der WAZV wollte das Geld einklagen. Er verlor die Prozesse in der ersten und zweiten Instanz. Die Saarmunder Bürger mussten nicht zahlen, entschieden die Gerichte. Der WAZV forderte nun das Geld von der Gemeinde. Daraufhin beschloss die Gemeindevertretung im Oktober 2000 eine von der Amtsverwaltung erarbeitete Wasserversorgungssatzung, die rückwirkend ab 1992 in Kraft trat. Zwei Monate später, als Weihnachtsgeschenk, erhielten die Bürger am 20. Dezember 2000 neue Bescheide über 2.996,-DM. Dagegen haben die Bürger Widerspruch eingelegt.

Gegen die darauffolgenden Widerspruchsbescheide erfolgten Klagen beim Verwaltungsgericht.

Das Gericht entschied in einem Musterprozess am 26. Februar 2003 zu gunsten der Bürger. Das wollte die Amtsverwaltung so nicht akzeptieren. Die Fälle sollten alle einzeln entschieden werden, war die Auffassung des Amtes. Mehrere Gespräche mit Amtsdirektor Gerhard Ling, endlich einen Schlussstrich zu ziehen, waren erfolglos. Das Verwaltungsgericht wollte bis Herbst 2003 die leidige Geschichte abschließen. Es forderte die Amtsverwaltung mehrfach auf, neue detaillierte Unterlagen bereitzustellen, um weitere Entscheidungen treffen zu können. Dem kam die Verwaltung nicht nach. Für den 15. Oktober wurde eine öffentliche Verhandlung beim Verwaltungsgericht anberaumt, um eine abschließende Einzelrichterentscheidung für alles Fälle zu treffen. Das Amt hob drei Tage davor alle Bescheide auf. Damit besteht keine Rechtsgrundlage mehr, um die Baukostenzuschüsse von den Bürgern zu verlangen.

Wie geht es nun weiter?
Wer trägt die Gerichts- und Anwaltskosten?
Wie wird der Friede in Saarmund wieder hergestellt?

Seit nun mehr als 20 Jahren gibt es keine gültige Satzungen des WAZV. Jede beschlossene Satzung wird durch Gerichtsverfahren wieder außer Kraft gesetzt. So ist es auch für die Bürger unverständlich, das Satzungen beschlossen werden, die rückwirkend in Kraft treten können. Es stellt sich die Frage ist es wirklich so schwer, eine rechtsgültige Satzung zu erstellen, die das hier und heute betrifft.

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.