Unser Widerspruch

Unser Widerspruch

Am 25.November 2015 hatte der Verbandsvorsteher des WAZV „Mittelgraben“ Herr Mirbach die Nuthetaler Bürger zu einer Informationsveranstaltung über seine Initiative zur Nacherhebung von Anschlussbeträgen für Schmutzwasser in seinem Einzugsgebiet in die Otto-Nagel-Schule in Bergholz-Rehbrücke eingeladen. In der lokale Presse sowie im rbb Fernsehen* wurde ausführlich berichtet:

Die dort vorgetragene Argumentation kann nicht unwidersprochen bleiben.

  1. Gültigkeit der Satzung

Die Satzung vom 2014 ist zwar wirksam, aber nicht die erste rechtswirksame Satzung, welche die Beitragspflicht zum ersten Mal entstehen lässt, denn eine „erstmals rechtswirksame Satzung“ hat der Verband bereits 2009 erlassen. Am 16. Oktober 2013 wurde diese erste rechtswirksame Satzung in den §§ 2 bis 10 geändert. Auch wurde am 16.4.2014 noch einmal in den §§ 2 bis 20 geändert und in Kraft gesetzt, ohne jedoch die Satzung von 2009 ausdrücklich aufgehoben zu haben. In einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam von 2008 heißt es in einem ähnliche Fall:„ … die geplante Ablösung der alten Schmutzwasseranschlussbeitragssatzung fand gerade nicht statt und sie gilt somit fort bzw. ist wieder aufgelebt; weil sie nicht ausdrücklich von der Verbandsversammlung des beklagten Zweckverbandes aufgehoben wurde…
Also ist es sehr wahrscheinlich, dass die Satzung aus 2009 als erste rechtswirksame Satzung fort gilt und eine Erhebung von Anschlussbeiträgen gemäß § 8 Abs. 4 verjährt ist.

  1. Aussetzung der Vollziehung (Stundung)

Die Kassierung sowohl der Beiträge als auch möglicher Zinsen soll eine Behörde aussetzen, wenn ernste Zweifel an der Rechtmäßigkeit … bestehen. Dazu stellen wir fest: Allein die Heftigkeit der Widersprüche lassen „ernstliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit“ entstehen. Widersprochen haben:

  • beide Mitgliedsgemeinden des Verbandes, also die Behörden selbst,
  • außerdem persönlich der Verbandsvorsteher und der Vorsitzende der Verbandsversammlung ,was allein betrachtet schon eine Nichtigkeit der Bescheide bewirken könnte,
  • weiterhin 90 % aller Betroffenen.

Ferner hat der Bürgermeister der Verbandsmitgliedsgemeinde Michendorf medienwirksam über das lokale Fernsehen alle Betroffenen aufgefordert, möglichst zu widersprechen und als Verbandsvorsteher lässt er dafür sogar vorgefertigte Widersprüche mit dem Verbandslabel bereitstellen und für jeden für den persönlichen Zugriff öffentlich ins Netz stellen.

  1. Nacherhebung

Die Beitrags-, Kostenerstattungs- und Gebührensatzung des WAZV „Mittelgraben“ enthält keine Vorschriften zur Nacherhebung, jedoch das Brandenburger Kommunalabgabengesetz. Diese Vorschrift lautet:   Die Gemeinden und Gemeindeverbände können Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis ganz oder teilweise erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet oder angerechnet werden. Auf diese Vorschrift stützt sich der Verband jedoch nicht, stattdessen erhebt er einen Anschlussbeitrag zum zweiten Mal und verstößt damit gegen den Grundsatz der Einmaligkeit eines Vorteilseintritts und Anschlussbeitragserhebung.

  1. Beitragshöhe

Grundsätzlich ist ein Anschlussbeitrag sehr sinnvoll, denn er soll dazu dienen Großinvestitionen sofort zu finanzieren um eine Kreditaufnahme und damit Zinszahlungen weitgehend zu vermeiden. Dieses ist im WAZV „Mittelgraben“ nur teilweise geschehen. Im Gegenteil, der Herstellungsaufwand ist anstatt durch Anschlussbeiträge zur Hälfte aus Benutzungsgebühren gedeckt worden und Beiträge wurden teilweise zweckentfremdend verwendet. Somit kann der Beitragssatz objektiv nicht stimmen. Zur Veranschaulichung geben wir hier einige Eckzahlen (gerundet):

  • Der beitragsfähige Betrag für die Herstellung der Anlage beträgt 45,4 Mill. Euro.
  • Die beitragsfähige Fläche beider Gemeinden beträgt ca. 10.172.000 m2.
  • Daraus gibt sich ein Beitrag von den bekannten 4,46 Euro/m2. Nun werden die vom WAZV geforderten 3,79 Euro/m2 (85%) als soziales Geschenk verkauft. Schon das ist eine Irreführung, da die dadurch entstande Differenz von 7 Mill. Euro auf die Gebühren aufgeschlagen wurde.
  • Von den bereits eingenommen 22 Mill. Euro Anschlussbeiträgen wurden nur 14,5 Mill. Euro für die Herstellung der Anlage verwendet. Der Rest von 7,5 Mill. Euro, darunter auch die 2,4 Mill. Euro, eingenommen von den Altanschließern 2013, floss in andere Kanäle. Darüber freuen sich natürlich die Banken.
  • Per 4/2014 sind 14,7 Mill. Euro des Herstellungsaufwandes bereits durch Gebühren gedeckt worden.
  • Demnach verbleibt noch ein Rest von 45,4 – 7,0 – 14,5 – 14,7 = 9,2 Mill. Euro.

Nach vorliegenden Informationen ist vorgesehen, diese 9,2 Mill. Euro ebenfalls aus Gebühren zu finanzieren. Diese 9,2 Mill. entspricht fast der Kreditrückzahlung (10,2 Mill. Euro), die laut Statusbericht (2015) der Investitionsbank des Landes Brandenburg bis 2024 beendet sein soll. Es ist zu beachten, daß bei diesen Zahlen die Finanzierung des Anschlusses der Ortsteile Fresdorf, Stücken, Fahlhorst und Tremsdorf schon mitkalkuliert wurde. Diese Orte sind aber nicht angeschlossen und werden es vermutlich auch nicht in den nächsten Jahren. Nimmt man diese Orte aus der Kalkulation heraus, würde beispielweise aus der o.g. 4,46 Euro/m2 ein Beitrag von 4,11 Euro/m2. Falls man weiter berücksichtigt, dass ein Teil des Herstellungsaufwandes bereits durch Gebühren gedeckt wurde und wahrscheinlich auch noch wird, ergäbe sich je nach Ansatz ein weitaus geringerer Betrag.

Kurzum: Die Nichtigkeit der Bescheide und der Satzung liegt in der Luft, ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bescheide und auch der Unbilligkeit von Zinsberechnungen für eine offensichtlich ungerechte und unverhältnismäßige Zahlungsforderung sind angebracht. Die Kalkulation der jetzigen Beiträge, unberücksichtigt der Tatsache, dass ihre Eintreibung wahrscheinlich dem Grundgesetz widerspricht, beruht eindeutig auf einer Doppelbezahlung, also der Berechnung einer Leistung, die bereits durch Gebühren abgegolten wurde. Realistischer wäre je nach Ansatz etwa die Hälfte des aktuellen Beitrages.

H. Petzold, H. Grosser

(*) Die Autoren danken dem rbb Fernsehen für die freundliche Überlassung des Videomaterials.

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.