„Empört euch, beschwert euch, und wehrt euch, es ist nie zu spät!“
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Mitglieder unseres Vereins,
laut Pressemitteilung Nr. 94/2015 vom 17. Dezember 2015 hat das Bundesverfassungsgericht am 12. November 2015 der Cottbusser Verfassungsbeschwerde gegen das Brandenburger Kommunalabgabegesetz stattgegeben, da es das verfassungsmäßige Grundrecht der Bürger auf Vertrauensschutz verletzt. Die entsprechenden vorausgehenden Urteile des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg sind damit ungültig.
Damit ist klar, dass Beitragsforderungen der üblichen 4-jährigen Verjährung unterliegen und nicht an eine rechtswirksame Satzung gebunden sind.
Wir empfehlen deshalb allen Bürger in Brandenburg Widerspruch gegen noch aktuelle Beitragsforderungen für Schmutzwasseranschlüsse ihrer Zweckverbände innerhalb von vier Wochen nach Zustellung einzulegen.
Interessenverein für Wasser und Abwasser e.V. Nuthetal Initiativgruppe „Altanschließer Nuthetal”
Der Vorstand
Kommentar unseres Rechtsanwaltes Herr Ingo Zeutschel
Verfassungsbeschwerden erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsbeschwerden Cottbusser Altanschließern stattgegeben. Der Beschluss vom 12.November 2015 ist am heutigen 17.Dezember veröffentlicht worden. Das Bundesverfassungsgericht begründet seine Entscheidung mit den auch von uns vorgetragenen Argumenten. Es sah den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz verletzt und einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot. Die Gemeinden und Verbände hätten durchaus die Möglichkeit gehabt, Beiträge, so der Höhe nach tatsächlich rechtmäßig, rechtzeitig zu erheben. Es erschloss sich dem Bundesverfassungsgericht nicht, weshalb die vom Land Brandenburg und den Verbänden für so dringend notwendig befundene Beitragserhebungen über einen solch langen Zeitraum hinweg nicht möglich gewesen sein sollen.
Dies ist ein sehr gute Nachricht für die Altanschließer und nicht nur sie, sondern sehr viele weitere Bürger, die Nachberechnungen erhalten haben, werden ebenfalls Beiträge zurückerwarten dürfen. Wir werden den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in den nächsten Tagen hier an dieser Stelle noch detaillierter auswerten.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/11/rk20151112_1bvr296114.html
Pressemitteilung des BVerfG vom 17. Dezember 2015
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-094.html
Mitteilung von BVB/Freie Wähler vom 17.Dezember 2015
http://bvb-fw.de/index.php/9-presse/600-bundesverfassungsgericht-kippt-regelung-zu-altanschliesserbeitraegen