Liebe Vereinsmitglieder und Einwohner der Gemeinden Nuthetal und Michendorf,
seit einiger Zeit verschickt der Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittelgraben“ an Grundstückseigentümer in Nuthetal und Michendorf Bescheide zur Zahlung von Säumniszuschlägen für zu spät oder nicht gezahlte Anschlussbeiträge. Es handelt sich nach unserem Wissen um Nacherhebungsbeiträge für Schmutzwasseranschlüsse, die seit dem Jahr 2000 hergestellt worden sind und für die im Herbst 2015 Beitragsnachforderungen erhoben wurden. Viele Bürger legten Widerspruch gegen diese Forderungen ein und beantragten zugleich die Aussetzung der Vollziehung (vorläufige Nichtzahlung). Ob dieser Antrag seitens des WAZV genehmigt oder überhaupt auf ihn reagiert wurde ist im Einzelnen nicht bekannt.
Prinzipiell ist nach dem Kommunalen Abgabegesetz des Landes Brandenburg der Zweckverband berechtigt einen Säumniszuschlag von 1 % pro angefangenen Monat zu erheben, wenn der Bürger seinen Zahlungen nicht nachkommt. Das gilt auch bei eingelegtem Widerspruch.
Inzwischen sind aber seit der Zustellung des Beitragsbescheides fast 5 Jahre vergangen und es kommt für den einzelnen Bürger inzwischen eine Summe von mehr als die Hälfte des ursprünglichen Beitrags zusammen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit verstößt die jetzige Forderung des WAZV jedoch gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, d.h. sie ist „verjährt“.
Wir empfehlen deshalb allen Betroffenen dringend noch rechtzeitig Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderungen beim WAZV „Mittelgraben einzulegen. Die Frist beträgt 1 Monat nach Erhalt des Bescheides.
Hier -> [download id=”3327″] finden Sie einen Textvorschlag, den Sie Ihren Gegebenheiten anpassen müssen. Unterschreiben müssen diejenigen, an die der Bescheid gerichtet ist.
Bei Erhalt eines Widerspruchsbescheides (Ablehnung ihres Widerspruches) bitten wir uns sehr schnell davon in Kenntnis zu setzen damit wir entsprechend reagieren können.
Der Vorstand