Lieber Mitglieder, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Zur Durchsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015 werden wir unseren Mitgliedern, die Beitragsbescheide vom WAZV „Mittelgraben“ erhalten haben („Altanschließer“ bzw. Nacherhebung für Anschlüsse bis 2010 ), bis Ende Januar einen Textvorschlag zukommen lassen, mit dem sie die Aufhebung der Bescheide verlangen und einen Antrag auf Rückzahlung der bereits eingezahlten Beiträge stellen können.
Noch offene Beitragsforderungen für Anschlüsse bis 2010 sollten nicht mehr erfüllt werden.
Gegen Beitragsforderungen für einen Schmutzwasseranschluss ab 2011 sollte Widerspruch eingelegt werden, falls ein Beitrag von 3,79 € pro qm Veranlagungsfläche zugrunde gelegt wird. Diese Summe ist mit großer Wahrscheinlichkeit wesentlich zu hoch „kalkuliert“ worden.
Weitere interessante Informationen finden Sie in den PNN vom 30.12.2015 PNN 30.12.2015
Der Vorstand