Wasserwerk Adé

Wasserwerk Adé!

Nachdem der Chef des Wasser-und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben“ (WAZV) das Verfahren des Landeskartellamtes wegen überhöhtem Wasserpreis seit Februar bis mindestens zum 26. August d.J. vor seiner Verbandsversammlung (zu mindestens dem Nuthetaler Teil samt Bürgermeisterin) geheim hielt und sie fast ins Messer laufen ließ (siehe MAZ 15.10.2014, PNN 16.10.2014), stellt sich nun heraus das seine Kalkulation zum Bau eines eigenen Wasserwerkes

Tittelbildfür die Gemeinden des Verbandes ebenso falsch war und versucht wurde, die Bevölkerung erneut übers Ohr zu hauen. Eine von den Verfassern vorgenommen Analyse (IWA-Stellungnahme_WW) des auf der Geheimsitzung am 16. April vorgestellten und durch Eilentscheidung durchgepeitschten Papiers ergab trotz jahrelanger „Vorbereitung“ (http://www.mwa-gmbh.de/infowelt/wazv-mittelgraben-wasserversorgungskonzept/) des Projektes massive Kalkulationsfehler. Ebenso wie bei der Kalkulation des Trinkwasserpreises für die Jahre 2013-2014 wurde auch hier mit falschen Eingangszahlen  gearbeitet um das gewünschte Ergebnis zu bekommen. Ein Nachvollziehen der o.g. geheimen Kostenvergleichsrechnungen zum Bau eines eigenen Wasserwerkes gegenüber einem Bezug von der Energie- und Wasser Potsdam GmbH (EWP) ergab, dass die Kosten für das Wasserwerk kleingerechnet und die Kosten für einen Kauf von EWP hochgerechnet wurden, indem man u.a. „vergaß“, die Produktion von Wasser in den eigenen Wasserwerken in Tremsdorf, Wildenbruch und Bergheide gegenüber dem EWP-Import zu berücksichtigen (die MAZ berichtete am 17.10.2014). Dadurch wurde der Bau eines neuen Wasserwerkes an der Michendorfer Chaussee schöngerechnet.Wie aus der beiliegenden Analyse zu sehen ist ergibt sich aus der sogenannten dynamischen Kostenvergleichsrechnung, dass ein „Import“ die deutlich günstigere Variante darstellt. Es ergibt sich auch nach der von der MWA zum Ansatz gebrachten Methode der dynamischen Kostenvergleichsrechung ein Barwertvorteil von mehr als 2,5 Mill. € zugunsten eines Wasserimports.

Diese Analyse wurde von Mitgliedern des Interessenvereins Wasser und Abwasser e.V. durchgeführt, ist kostenlos und unterliegt keinen Geheimhaltungsvorschriften. Die MWA/WAZV-Version dürfen wir hier allerdings immer noch nicht zeigen. Es war schon schwierig genug, sie dem Finanzausschuss der Gemeinde Nuthetal zugängig zu machen, da entsprechende Anträge mehrfach an der Stimmenmehrheit der Michendorfer Vertreter scheiterte. Und am 17. Oktober 2014 freut sich doch der Chef der MWA und des WAZV, dass man jetzt Zeit für gewonnen hat für eine „gründliche Entscheidung“ (http://www.mwa-gmbh.de/blog/gemeinsames-wasserwerk-mehr-zeitgewinn-fuer-ermittlung-der-wirtschaftlichsten-loesung/) und verschob alles um zwei Jahre. Die Analyse wurde diesen Herren und der Verbandsversammlung zufällig bereits am 07.Oktober 2014 zur Verfügung gestellt. Und jetzt zu behaupten, das Wasserwerk wird um zwei Jahre verschoben weil man bei der Probebohrung im märkischen Sand auf einen Felsen gestoßen sei (MAZ 18./19.10.2014), setzt der Dreistigkeit die Krone auf. Und das wird versucht den Menschen in einer Region zu erzählen, in der das größte geowissenschaftliche Institut Deutschlands beheimatet ist.

So dünne Bretter gibt es wahrscheinlich nicht, die der Chef der Mittelmärkischen Wasser und Abwasser GmbH (MWA) Herr von Streit hier versucht zu bohren.

Klarstellung: Wir sind keine Gegner oder Kritiker eines Wasserwerkes sondern Kritiker von unseriösen Kalkulationen.

Wie weitere Rechnungen und Analysen der Einnahmen- und Ausgabenseite des MWA zeigen, sind auch die Beiträge für die Abwasseranschlüsse und neben den Gebühren für Trinkwasser auch die Abwassergebühren mindestens auch für das letzte Jahr zu hoch/falsch kalkuliert wurden, da z. B. die Trinkwasserpreise 2013/14 bereits ca. 3 Mill. € Investitionen für das Wasserwerk beinhalten, was verboten ist. Es bestehen also gute Chancen für eine Rückzahlung bzw. Verringerung der Gebührenhöhe wenn man gegen die in den nächsten Tagen eintreffenden Bescheide Widerspruch einlegt.
Zur Erinnerung: Die überhöhten Kubikmeter-Preise für das vergangene Jahr betragen nach der alten Satzung, die man wohlweislich von der Webseite des Verbandes entfernt hat, 1,98 € netto (2,12 € brutto) für Trinkwasser und 4,62 € für Abwasser. Der Widerspruch müsste sich dann gegen diese Preise richten, auch wenn sich der Verbrauch oder die monatliche Abschlagszahlung verringert hat. Die Preise von 1,82 € brutto und 4,17 € je Kubikmeter Trink- bzw. Abwasser nach der korrigierten Satzung gelten erst ab dem 1. Oktober 2014.

Deshalb erhalten in den nächsten Tagen alle Mitglieder unseres Interessenvereins auf dem Postweg einen vorformulierten Vorschlag, den sie für diesen Widerspruch verwenden können.

Achtung: Einspruchszeit nur 2 Wochen!

Helmut Grosser

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.