Zuerst verabschiedet die Verbandsversammlung im September 2013 mit den Stimmen der Michendorfer Abgeordneten eine Gebührensatzung, die augenscheinlich auf einer falschen Kalkulation basiert. Das erregt Ärger. Die Kommunalaufsicht und das Verwaltungsgericht werden angerufen. Dann sind die in den Bescheiden verlangten Vorauszahlungen gesetzeswidrig, d. h. nicht satzungskonform. (Eine Satzung hat für den Verband und den Bürger einen gewissen Gesetzescharakter.) Daraufhin versendet der WAZV Schreiben an die Haushalte mit dem Vermark, wer einen gesetzeskonformen Abschlagsbescheid haben möchte, solle sich melden. In diesem Fall wird der Bescheid geändert.
Jeder kann nun entscheiden, ob er einen gesetzeskonformen oder gesetzeswidrigen Bescheid haben möchte. Was soll denn das? Sind wir in Schilda und tragen das Licht mit Säcken in die Verwaltung, damit dort die Durchsicht kommt?
Laut MAZ 13.01.2014 will der Verbandsvorsteher, Herr Mirbach, nun die Kalkulationen auf den Prüfstand bringen. Doch das muß die Verbandsversammlung erst in einer Sitzung entscheiden. Also dauert es und den “alten Hasen” in der Verbandsversammlung, wie Frau Hofmann, wird es nicht schmecken.
Wir gehen weiter unseren begonnen Weg über das Verwaltungsgericht, um die Rechtmäßigkeit der Kalkulationen und der Satzung prüfen zu lassen.
Heinrich Petzold