Widerspruchsmarathon

Liebe Vereinsmitglieder, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Viele von Ihnen haben vor einem Jahr auf unsere Empfehlung Widerspruch gegen überhöhte Trinkwasserpreise und Schmutzwassergebühren für den Abrechnungszeitraum 01.10 2013 bis 30.09.2014 eingelegt. Grund dafür waren fehlerhafte Kalkulationen, weshalb der Verband für das darauffolgende Abrechnungsjahr 2014/15 die Preise um 30 bzw. 44 Cent pro Kubikmeter senken musste. Wie hier und in der lokalen Presse mehrfach berichtet wurde, gab es inzwischen vom Landgericht Potsdam ein am 12. August 2015 verkündetes Urteil bezüglich des Trinkwasserpreises, in dem festgestellt wurde, dass der in Frage stehende Trinkwasserpreis 2013/14 „unbillig“ also zu hoch war. Das entsprechende Urteil für die Abwassergebühren steht noch aus.

Jetzt erleben wir in den aktuell zugestellten Verbrauchsabrechnungen, dass der WAZV „Mittelgraben“ eine Gutschrift von 10 Cent pro Kubikmeter für das in dem Zeitraum 2013/14 verbrauchte Trinkwasser gewährt. Auf der Verbandsversammlung am 7. Oktober 2015 wurden diese 10 Cent als positives Zeichen gewertet, dem noch eine Korrektur erfolgen soll. Ob dieser Sachverhalt jemals in einem Protokoll stehen wird wissen wir nicht, eine nachgeprüfte Kalkulation liegt nicht vor und in der vorliegenden Abrechnung ist von dem vorläufigen Charakter dieses „Abschlages“ auch keine Rede. Nach dem uns vorliegenden Zahlenmaterial müsste es wegen der in Rechnung gestellten Investitionen für ein nicht existierendes Wasserwerk zu einer Preisreduzierung von 30-40 Cent pro Kubikmeter kommen. Es ist uns bewusst, dass eine einzelne Person möglicherweise wegen einigen zehn Euros keinen Gerichtsprozess riskiert, aber als Gemeinschaft wäre es sehr sinnvoll.

Wir empfehlen deshalb erneut der Ihnen vorliegenden aktuellen Verbrauchsabrechnung zu widersprechen, um die vollständige Durchsetzung des Gerichtsurteils nach der Forderung eines „billigen“ Preises zu erreichen. Außerdem ergeben sich auch in diesem Jahr wieder Unregelmäßigkeiten in der Kalkulation der Schmutzwassergebühren. Anbei finden Sie deshalb einen von unseren Rechtsanwalt erarbeiteten Widerspruchstext, den Sie sehr schnell
                        innerhalb 2 Wochen nach dem Datum der Verbrauchsabrechnung
ausgefüllt an den WAZV „Mittelgraben“ senden sollten.

Helmut Grosser

Vorschlag Widerspruchsformular IWA  (docx-Format), Widerspruchsformular-IWA (pdf-Format)

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.