wieder obsiegt!

Liebe Mitglieder und Einwohner von Michendorf und Nuthetal!

Am 8. Juni 2021 entschied das Verwaltungsgericht Potsdam in zwei Fällen wiederholt zu Gunsten der Kläger. Es handelte sich um zwei Grundstückeeigentümer im Rehbrücker Eichhörnchenweg, die im April 2017 vom Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittelgraben“ einen Bescheid zur Zahlung eines Anschlussbeitrages über mehrere Tausend Euro erhielten. Wie bekannt ist, wurde der Eichhörnchenweg schon zu DDR-Zeiten schmutzwasserseitig erschlossen, d. h. die Grundstücke waren zwar noch unbebaut aber anschließbar und fallen daher unter die etwas unkorrekt bezeichnete Kategorie der Altanschließer, geregelt durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.11.2015 und des Urteils Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 11.02.2016, für die die Plicht zu Beitragszahlungen „verjährt“ ist.

Für unseren Verein war damit völlig klar, dass hier nichtrechtmäßige Beitragsbescheide verschickt wurden. Deshalb unterstützten wir die Bürger finanziell und juristisch bei der Erhebung der Widersprüche und der Klagen gegen diese Bescheide. Es ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar, wie ausgebildete Juristen die Leitung des kommunalen Zweckverbandes zum Versand sowohl der Bescheide als auch der Widerspruchsbescheide überreden konnten, obwohl der Zweckverband wahrlich nicht am Hungertuch nagt.

Ebenso gab es nach unseren Informationen keinen Einspruch seitens der gewählten Mitglieder der Verbandsversammlung des WAZV, die eigentlich Entscheidungen im Sinne ihrer Wähler treffen sollen.

Das Urteil des Gerichts fiel am 8. Juni eindeutig aus, begründet wurde es allerdings nicht mit dem Argument der „hypothetischen Festsetzungsverjährung“ oder sonstigem Vertrauensschutzes, sondern man bezog sich auf die Urteile vom 05. März 2021 und weitere (wir berichteten), in denen dem Zweckverband Fehler in der Kalkulation der Höhe der Anschlussbeiträge nachgewiesen wurden. Schon aus diesem Grund waren die Bescheide bereits rechtswidrig und eine weitere Begründung war unnötig.

Der Zweckverband als kommunale Einrichtung ist zwar verpflichtet kostendeckend zu arbeiten und zu kalkulieren, darf aber keine Gewinne machen. Zitat aus dem Urteil:

Eine ähnliche Formulierung findet man bereits in Urteilen von 2015 und 2017 betreffend der von uns unterstützten Musterklagen des Instituts für Getreideverarbeitung GmbH gegen zu hohe Trinkwasserpreise und Schmutzwassergebühren.

Es bleibt zu hoffen, dass die Leitung des Zweckverbands einschließlich seiner Verbandsversammlung und seines Dienstleisters, die Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH, endlich diese Aussagen des Gerichts akzeptiert. Das gilt auch für die noch ausstehenden drei Klageserien zu Schmutzwassergebühren, die sich gegen die Bescheide aus den Jahren 2015, 2016 und 2020 richteten und über 60 Vereinsmitglieder als Einzelkläger betrifft. Damit wäre dann ein unerfreulicher aber bisher wesentlicher Teil der Arbeit unseres Interessenvereins beendet und wir könnten uns viel stärker dem Schutz des Trinkwassers und dem regionalen Verbleib des Schmutzwassers zuwenden. Zusammen mit dem Klimawandel sind in Brandenburg Absenkungen des Wasserspiegels und teilweise Versandung von Seen zu beobachten. Handelt es sich dabei bereits um eine regionale oder nur lokale Absenkung des Grundwasserspiegels? Tragen die neuen Klärwerke Stahnsdorf und Potsdam Nord diesen Umständen Rechnung? Offenbar nicht. Obwohl dort bereits sehr gut geklärtes Wasser herauskommen soll, wird das zum großen Teil aus dem Grundwasser entnommene Wasser immer noch über die Fließgewässer Teltow-Kanal und Sacrow-Kanal in die Nordsee abgeführt anstatt es in der Region zu belassen. Will Berlin-Brandenburg so das Grundwasserproblem lösen?

Bereits jetzt warnt die die Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH auf Ihrer Web-Seite eindringlich davor, Trinkwasser für die Gartenbewässerung zu nutzen.

Einzelheiten zu den Klärwerken finden Sie in der PNN 27.09.2018, PNN 10.09.2020 und PNN 03.02.2021 obwohl dort diese Problematik unerwähnt bleibt.

Helmut Grosser

COVID-19-Grafik

Die in den letzten Berichten begonnene Information zur Entwicklung der COVID19-Seuche in unserem Einzugsbereich werden wir hier im Abstand von einigen Tagen aktualisieren. Es besteht die Hoffnung, dass in den Sommermonaten sich die Infektionszahlen und die damit in Verbindung stehende Anzahl der Gestorbenen auf niedrigem Niveau stabilisiert. Beachtet werden muss allerdings, dass wir kein isoliertes Gebiet sind und ansteckendere Mutationen schnell Fuß fassen können. Um den aktuellen Stand einzuordnen wird in der Grafik der gesamte Zeitraum seit Beginn 2020 abgebildet. Auf den generellen Verlauf hat das immer wieder in die Diskussion eingebrachte Argument der zeitlichen Änderung (Steigerung) der Testzahlen kaum Einfluss. In der Bundesrepublik sind die Testzahlen seit Anfang 2020 mit Einbrüchen zu Weihnachten und Ostern allmählich um etwa den Faktor 3,4 gestiegen. Gegenwärtig sind im Bundesdurchschnitt die Testzahlen etwa 2,8 mal höher als im März 2020. Zahlen für die Bundesländer sind mir nicht bekannt. Die aus den Quelldaten entnommenen Tageswerte sind gleitend über 7 Tage gemittelt um die systematischen Wochentagsschwankungen etwas auszugleichen.

Gemeldete Corona-Infektionen innerhalb 7 Tagen je 100.000 Einwohner (Inzidenz) in den Gemeinden Michendorf und Nuthetal (rot), sowie Potsdam-Mittelmark (blau). Verstorbene an Covid-19 in Potsdam-Mittelmark innerhalb der letzten 7 Tagen je 1.000.000 Einwohner (schwarz). Daten: Landkreis Potsdam-Mittelmark, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und MSGIV Brandenburg, Stand 17.11.2021, 24°° Uhr (wird im nächsten Beitrag https://www.iwa-ev.de/gebuehren-preise-2022-und-2023/ fortgesetzt).

 

 

 

 

 

 

 

 

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.