Wieviel muss ich bezahlen?

Liebe Mitglieder und  Mitbürger!

Am kommenden Mittwoch, den

27. November 2019 18:00 Uhr findet in der Gemeinde Nuthetal, Arthur-Scheunert-Alle 103

eine Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben“ statt.

Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Festlegung der Entgelte für Trinkwasser und Abwasser für den Abrechnungszeitraum Januar 2020 bis Dezember 2022. Auch möchten wir daran erinnern, dass im Januar 2020 die Abrechnungen für die vergangene Periode vom Oktober 2018 bis Dezember 2019 verschickt werden.

Da unser Verein in der Vergangenheit bereits drei Klageaktionen wegen zu hoher Einleitungsgebühren für Schmutzwasser organisiert hat, nämlich

  • Abrechnungszeitraum 2013/2014 mit der IGV Institut für Getreideverarbeitung GmbH als Musterkläger mit einer Prozessniederlage für den WAZV im Juni 2017
  • 24 Einzelklagen für im Abrechnungszeitraum Okt. 2014/Sept 2015
  • 24 Einzelklagen für im Abrechnungszeitraum Okt. 2016/Sept 2017,

sollen hier einige Details der Gebührenkalkulation genauer betrachtet werden.

Die Kalkulationen für den WAZV „Mittelgraben“ lässt der Geschäftsbesorger MWA GmbH von wechselnden Fremdfirmen erstellen. Diese umfassen für Trink- und Abwasser Schriftstücke mit Texten und Zahlentabellen je nach Firma von 50 bis 150 Seiten. Diese Kalkulationen sind nur schwer nachvollziehbar. Unser Interessenverein hat nun versucht, die Kalkulation so darzustellen, dass sie von jedem in groben Zügen zu verstehen ist.

Tabelle: Aktuell sind die letzten drei Spalten der vorstehenden Tabelle wichtig, denn sie beinhalten die Kalkulationen des WAZV und die Gegenkalkulation des IWA für die vergangene Periode sowie die Vorkalkulation des IWA für das kommende Jahr 2020. Die Zahlen für die vorhergehenden Jahre dienen als Vergleich.

Schon jahrelang umstritten sind die Posten „Abschreibungen“, „Eigenkapitalverzinsung“ und „Überdeckung“. Der Gesetzgeber legt im Kommunalen Abgabengesetz fest, dass sie nur so weit auszudehnen sind, damit der Kapitaldienst nicht gefährdet ist, d.h. Kredite und Fremdkapitalzinsen bedient werden können. Eine Überdeckung entsteht, wenn während des Abrechnungszeitraumes unvorhergesehenes geschieht und geplante Gelder nicht verbraucht worden sind. Diese Überdeckung muss nach 2 Jahren zur Gebührensenkung verwendet werden. Eine geplante, d.h. kalkulierte (geschätzte) Überdeckung ist gesetzwidrig.

Unsere Schätzung der Gebühren für 2020 beruht auf der Annahme, dass keine Überdeckung aus den vergangenen Jahren vorliegt. Falls doch, müssten sich die von uns geschätzten Gebühren noch verringern.

Wir bitten alle Interessenten und besonders Mitglieder unseres Vereins, an der Verbandsversammlung teilzunehmen.

Wir haben an die Verbandsversammlung folgende Fragen:

  • Aus welchem Jahren stammen die 722.862 € Überdeckung, die in 2019 angesetzt sind? (Es müssten die Jahre 2015 und 2016 sein.) Mit wie viel Überdeckung und aus welchem Jahr ist 2020 zu rechnen?
  • Wie hoch war der Kapitaldienst im Jahr 2019 (Tilgungen und die Zinsen)? Wie hoch wird der Kapitaldienst im Jahr 2020 geschätzt?
  • Wie werden die harten Zahlen, d.h. die IST-Zahlen bei den kalkulatorischen Abschreibungen und den kalkulatorischen Zinsen ermittelt?
  • Wofür werden die eingegangenen Anschlussbeiträge verwendet? Normalerweise sind als Ersatz für den Herstellungsaufwandes bestimmt, also zur Tilgung bzw. Auflösung der Kredite.

Der Vorstand

Interessenverein für Wasser und Abwasser e. V.